Das Missverständnis mit der Busse
Trottinettfahrten durch die Bahnhofunterführung sind verboten. Das weiss jetzt auch eine junge Burgdorferin, die dafür gebüsst wurde.

20 Minuten: Mehr Zeit benötigte Einzelrichter Manuel Blaser nicht, um einen Schlussstrich unter ein Verfahren zu ziehen, das die Justiz seit dem 22. März dieses Jahres – wenn auch nicht rund um die Uhr – beschäftigt.
Am frühen Morgen jenes Tages fuhr eine 28-jährige Burgdorferin auf ihrem Trottinett durch die Bahnhofunterführung. Drei Monate später flatterte ihr ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ins Haus. Darin stand, dass sie für diese «Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz durch Befahren des Bahnbetriebsgebietes ohne Erlaubnis» mit 100 Franken gebüsst werde und darüber hinaus die Gebühren in derselben Höhe zu bezahlen habe.
Im Internet recherchiert
Die Frau zog den Fall weiter ans Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Dort sagte sie, sie habe «im Internet recherchiert» und auf einer Seite der Kantonspolizei Bern gelesen, dass das Fahren durch eine Fahrverbotszone mit einer Busse von 20 Franken geahndet werde.
Manuel Blaser erklärte ihr daraufhin, dass hier offensichtlich ein Missverständnis vorliege. Die Frau habe nicht gegen eine Strassenverkehrsregel verstossen, sondern das Eisenbahngesetz ignoriert. Dafür würden andere Bussentarife gelten. Was in der Bahnhofunterführung erlaubt ist, könne, wer wolle, in der an mehreren Wänden angeschlagenen Bahnhofordnung nachlesen. Nicht gestattet sei, nebst anderem, das Befahren der Passage mit einem Trottinett.
Und die Rollschuhfahrer?
Falls sie ihre Einsprache angesichts dieser für sie neuen Erkenntnis zurückziehe, verzichte er darauf, für die laufende Verhandlung zusätzliche Kosten zu berechnen, teilte Blaser der Frau mit. Die Staatsanwaltschaft verrechne für ihre zusätzlichen Aufwendungen zwar noch weitere 100 Franken, doch weitere Auslagen würden nicht anfallen.
«Dann machen wir das so», sagte die Frau nach kurzem Überlegen. «Ich habe ja auch sonst noch genug zu bezahlen.»
Eines wollte sie aber doch noch loswerden: die Frage nämlich, was mit all den Rollschuhfahrerinnen und -fahrern sei, die jeden Tag von Bern oder Langenthal her mit dem Zug nach Burgdorf fahren würden.
«Das ist ein guter Punkt», räumte Blaser ein. «Gemäss dem Eisenbahngesetz müssten Rollschuhfahrer streng genommen tatsächlich barfuss oder in Socken durch die Bahnhofunterführung gehen», sagte er. Doch solange sie nur langsam fahren und niemanden gefährden, «drücken vermutlich neun von zehn Bahnpolizisten ein Auge zu».
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