Es ist eine vergleichsweise kleine Gruppe von Menschen. Jährlich kommen in der Schweiz 40 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig ist. Zudem leben 100 bis 200 Transmenschen in der Schweiz, die sich im falschen Körper fühlen. Inoffiziell sind es mehr, weil nur diejenigen erfasst sind, die sich operieren lassen.
Man kann also nicht von einem Massenphänomen sprechen. Trotzdem ist es richtig, dass der Bundesrat sich mit dieser Gruppe von Menschen befasst und eine Gesetzesänderung vorschlägt, die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zu vereinfachen. Seit einigen Jahren müssen die Betroffenen dafür nicht mehr unverheiratet sein und eine Geschlechtsoperation vorweisen. Doch das ist noch nicht bei allen Gerichten angekommen. In jedem Fall müssen sie die Geschlechtsänderung aber gerichtlich oder in einem Administrativverfahren durchsetzen. Künftig soll eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin genügen.
Für die Betroffenen ist das eine grosse Erleichterung. Wer nicht eindeutig ein Mann oder eine Frau ist, leidet oft ein Leben lang – seelisch, aber auch an den körperlichen Folgen von Operationen, die unter Zeitdruck für die Geschlechtszuteilung nach der Geburt gemacht werden. Es gibt genug Probleme für die Betroffenen in einer Gesellschaft, in der Rollen und Identität eminent wichtig sind. Da ist es richtig, wenigstens die administrativen Hürden abzubauen. Für alle anderen bringt das keine Nachteile. Der Aufwand ist klein, und die Gefahr, dass mit Zivilstandsangaben Schindluderei betrieben wird, würde gebannt. Wer sich bloss vor dem Militärdienst drücken oder ein Jahr früher in Pension gehen will, dessen Antrag wird das Zivilstandsamt ablehnen. Bei Zweifeln kann das Amt Erkundigungen anstellen. Auch das ist vernünftig.
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Das Leiden verkleinern
Transmenschen: Claudia Blumer über die geplante Änderung des Zivilrechts.