«Das Kunstmuseum sollte das Erbe nicht scheuen»
Der Fall Gurlitt und das Vermächtnis ans Kunstmuseum hält die Juristen auf Trab. In einigen Punkten herrscht aber Konsens. Wir haben mit namhaften Kunstrechts- und Erbschaftsexperten gesprochen.
In diesen Tagen trifft sich der Stiftungsrat des Kunstmuseums zur Sitzung – der ersten seit bekannt geworden ist, dass Gurlitts Sammlung nach Bern kommen soll. Zu einem Entscheid wird es vorderhand nicht kommen – das Museum dürfte die vollen sechs Monate nutzen, die ihm rechtlich zustehen. In der ersten Sitzung sollen die Stiftungsräte aber aus erster Hand informiert werden, damit eine seriöse Auslegeordnung gemacht werden kann. Dabei wird sich das Museum juristisch beraten lassen müssen.