Hustensirup-Dealer fälschen Arzt-Rezepte
Zweimal pro Woche versucht jemand mit einer gefakten Verschreibung in einer Berner Apotheke an ein Medikament zu kommen.

Wenn Stilnox mit ck geschrieben wird, ist der Fall klar. Es kann aber auch sein, dass die Schrift auf dem Rezept seltsam wirkt, wichtige Angaben fehlen oder der Schein kopiert aussieht. Oder dass eine auffällige Grosspackung verschrieben und bar bezahlt wird. Durchaus möglich, dass auch der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, im Medizinalberufsregister nicht zu finden ist.
Der beste Indikator ist aber das verschriebene Medikament selbst. «Beim Hustenmittel Makatussin läuten in vielen Apotheken die Alarmglocken», stellt Kantonsapotheker Samuel Steiner fest. Für kein anderes Medikament werden so viele Rezepte gefälscht wie für dieses. Ein billiger Rausch also, genauso wie ein lohnendes Geschäft: Auf Berner Strassen wird Makatussin für bis zu 80 Franken pro Flasche gehandelt – elfmal mehr, als es in der Apotheke kostet.
Zweimal pro Woche versucht jemand im Kanton Bern mit einem gefälschten Rezept an ein verschreibungspflichtiges Medikament zu kommen. Das zeigt die Jahresstatistik des Kantonsapothekeramtes. Steiner rechnet damit, dass nicht alle Versuche auffliegen. «Aber die meisten werden entdeckt», ist er überzeugt. Nicht nur, weil die meisten Fälscher reichlich dilettantisch ans Werk gingen. Sondern auch, weil in den Apotheken die Sensibilität auf die Anzeichen vorhanden sei.
16 Personen sind «gesperrt»
Dass eine Mutter und Hausfrau das Ritalin-Rezept für ihr Kind fälsche, ist laut Steiner zwar geschehen, allerdings einmalig. Als Täterinnen und Täter stehen Langzeitkonsumenten im Fokus, die systematisch vorgehen und massiven Missbrauch betreiben.
«Manchmal melden sich auchbesorgte Eltern, die uns darum bitten, ihre Kinder auf die Sperrliste zu setzen.»
Seit gut zwei Jahren betreibt das Amt daher eine Sperrliste für chronische Fälle. Verzeichnet wird darauf, wer im grossen Stil mit gefakten Verschreibungen Apotheken abklappert oder mit System bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten Rezepte bezieht. Sechzehn Menschen können aktuell Medikamente nur nach Absprache mit dem Amt oder dem behandelnden Arzt am selben Ort beziehen. «Manchmal melden sich auch besorgte Eltern, die uns darum bitten», sagt Steiner. «Weil ihre Kinder von Arztpraxis zu Arztpraxis und Apotheke zu Apotheke ziehen.»
Anzeige nicht standardisiert
Wird jemand als Fälscher enttarnt, wird er nicht zwingend wegen Urkundenfälschung angezeigt. Zwar müssen die Apotheken das Falsifikat beim Kanton melden. Steiner und sein Team setzen auch den verschreibenden Arzt oder die Ärztin ins Bild. Er oder sie entscheidet darüber, den Rechtsweg zu gehen. Der Aufwand aber, sagt Steiner, der stehe in keinem Verhältnis zum Resultat.
Statt auf standardisierte Anzeigen wie andere Kantone setzt man in Bern stattdessen auf ein breites Warnsystem. Mit dem Einverständnis des betroffenen Arztes mailt Steiner alle öffentlichen Apotheken im Kanton und darüber hinaus an. Das hat er im letzten Jahr immerhin fünfzigmal getan.
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