Das Dublin-Schreckgespenst
Christoph Blocher warnt vor der Revision der Dublin-Verordnung. Auch Hilfsorganisationen lehnen das neue System ab.

Das Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt, gegründet von SVP-Politikern und Christoph Blocher, warnt in seinem aktuellen Newsletter. Ein «Schreckgespenst» gehe um in Europa: Dublin IV. Das von EU-Funktionären erarbeitete und gegenüber der Schweizer Bevölkerung geheim gehaltene Konzept sei vom EU-Parlament bereits genehmigt, und es sehe «einschneidende, ja umwälzende Neuerungen» vor. Künftig könne jeder, der die EU-Aussengrenze erreiche, ein Land aussuchen, in dem er bereits Freunde oder Verwandte habe. Er habe dann Anspruch darauf, sofort in das von ihm genannte Land überwiesen zu werden, welches für das Asylverfahren zuständig sei. Faktisch führe Dublin IV zur Niederlassungsfreiheit für alle Flüchtlinge.
Tatsächlich arbeitet die EU seit zwei Jahren an einer Revision der Dublin-Verordnung. Heute sieht die Verordnung vor, dass meistens das Erstaufnahmeland, das Land, in dem sich ein Asylbewerber zum ersten Mal registrieren lässt, für das Verfahren zuständig ist. Doch dieses System stösst an seine Grenzen, wie die letzten Jahre gezeigt haben. Insbesondere der Höhepunkt der Migrationskrise im Jahr 2015 gab den Anlass, die Verordnung zu überarbeiten. Künftig sollen alle Einreisenden an den Schengen-Aussengrenzen registriert und dann nach einem Kriterienkatalog auf die Länder verteilt werden, die dann für das Asylverfahren zuständig sind. Das Land der erstmaligen Einreise soll weniger wichtig sein. An erster Stelle stünde die Anwesenheit von Familienmitgliedern, die bereits in einem EU-Land leben. Ist ein Land überproportional belastet durch die Zahl von Asylgesuchen, soll ein Korrekturmechanismus greifen, der dazu führt, dass weniger belastete Länder einspringen. Ausschlaggebend sind hier die Bevölkerungsgrösse und die Wirtschaftsleistung.
Das EU-Parlament hat im November 2017 eine Verhandlungsposition für eine künftige Dublin-IV-Verordnung verabschiedet. Nun ist die Revision beim EU-Ministerrat pendent, der bis Ende Jahr einen Vorschlag machen will.
Keine Niederlassungsfreiheit
Die vom Komitee EU-No genannte Niederlassungsfreiheit werde es so wohl nicht geben, sagt Christa Tobler, Europarechtsprofessorin an den Universitäten Basel und Leiden (Holland). Denn einen derartigen Rechtsanspruch gebe es im Asylwesen nicht – weder in der Schweiz noch auf internationaler Ebene. Die neue Verordnung wolle das europäische Asylsystem aber fairer gestalten, sagt Tobler. Denn das heutige System belaste die Aussengrenzen-Länder über Gebühr und sei in Krisenzeiten erwiesenermassen nicht praxistauglich; es führt dann zu Chaos, Überlastung und Streit zwischen Ländern über die Zuständigkeiten. Mit einer Umverteilung könnte dies entschärft werden.
Fraglich ist, ob sich die verantwortlichen EU-Gremien einig werden. Im Ministerrat braucht es ein qualifiziertes Mehr für die Verabschiedung einer Revision. Das heisst, mindestens 55 Prozent der Ministerstimmen und mindestens 15 Minister, welche mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen auf der zustimmenden Seite sein. Doch selbst wenn ein qualifiziertes Mehr zustande kommt, ist fraglich, ob Dublin IV praktikabel sein wird. Denn osteuropäische Länder wie Polen, Ungarn und Tschechien sträuben sich dagegen, Asylsuchende aufzunehmen. Teilweise haben sie bereits bewiesen, dass sie sich auch geltenden Regeln ausdrücklich widersetzen. Sie würden sich mutmasslich auch nicht an eine neue Dublin-Verordnung mit Verteilschlüssel halten. Es bleibe abzuwarten, ob die Länder zum Beispiel einem Opt-out-Mechanismus zustimmen würden, in welchem aufnahmeunwillige Länder zumindest einen finanziellen Ausgleich leisten, sagt Tobler. «Ohne eine solche politische Zustimmung könnte auch das neue System letztlich nicht funktionieren.»
Für die Schweiz wäre eine Verordnungsänderung verbindlich. Sollte sie eine Änderung nicht übernehmen, würde sie in letzter Konsequenz aus dem Schengen-Dublin-System ausgeschlossen. Das wäre dann für die Schweiz ungünstig, wie Christa Tobler sagt: «Wir würden zum Reserveland für alle Asylbewerber, die in keinem anderen Land Einlass finden. Und wir wären dann für die vollständige Abwicklung der Asylverfahren zuständig.» Einmal schon stand die Mitgliedschaft der Schweiz bei Schengen-Dublin auf der Kippe: bei der Einführung der biometrischen Pässe. Sie wurde 2008 vom Volk knapp gutgeheissen.
Unheilige Allianz als Gegnerschaft
Dublin IV sei keineswegs eine «Fantasterei von Einwanderungsspinnern», schreibt das Komitee EU-No in seinem Newsletter. Es sei ein laufendes Projekt, sehr konkret. Das stimmt. Und trotzdem dürfte es so bald nicht Realität werden, auch wenn dies das politische Ziel wäre. 2019 finden in der EU Wahlen statt, danach wird sich das Machtgefüge in den Gremien vielleicht neu justieren. Es könnte also gut weitere zwei Jahre dauern, bis ein allfälliger Kompromiss gefunden wird.
Dublin IV ist aber nicht nur für SVP-Kreise ein Schreckgespenst, sondern wird auch von linker Seite bekämpft. Die Vorschläge der EU-Kommission und des Parlaments seien unrealistisch und praxisuntauglich, sagt Peter Meier, Leiter Asylpolitik bei der schweizerischen Flüchtlingshilfe. Sie hätten einerseits einen gigantischen administrativen Aufwand zur Folge, zum anderen einen massiven Einschnitt in die Rechte der Asylsuchenden. Constantin Hruschka, Migrationsrechtsspezialist am Max-Planck-Institut, sieht für die Migranten selbst vor allem Verschlechterungen. Sie wären fix an das Land gebunden, das einmal für zuständig erklärt wird, ihre Bewegungsfreiheit wäre massiv eingeschränkt, sagt er. Auch Christa Tobler bestätigt: «Dublin IV wurde in erster Linie für die Länder gemacht, erst dann für die Migranten.» Peter Meier von der Flüchtlingshilfe sagt: «Eine Einigung ist allerdings weit und breit nicht in Sicht – vorab wegen der Weigerung der osteuropäischen Staaten.» Die EU-Staaten seien derzeit lediglich zu faulen Kompromissen fähig, die in erster Linie zum Ziel hätten, Asylsuchende abzuwehren und die Problemlösung nach Afrika auszulagern.
Damit bleibt beim Dossier Schengen-Dublin ein Phänomen bestehen: Schon bei der Abstimmung 2005 erhielt die SVP, welche den Beitritt der Schweiz bekämpfte, Hilfe von linken Kreisen. Der damalige grüne Nationalrat Geri Müller beispielsweise engagierte sich vehement gegen den Schengen-Dublin-Beitritt der Schweiz. Wenn auch aus anderen Gründen als die SVP.
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