Darf ich während der Arbeit Musik hören?
Wann wird ein Burn-out erwähnt im Arbeitszeugnis? Was tun, wenn der Lohn nicht bezahlt wird? Diese und weitere Fragen wurden an der letzten Hotline zum Arbeitsrecht gestellt.

1. Darf mir der Chef verbieten, während der Arbeit Musik zu hören? Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen, die er nach Treu und Glauben befolgen muss. Die Weisungen des Arbeitgebers müssen jedoch sachlich und begründet sein. Will der Arbeitgeber ein Musikverbot am Arbeitsplatz einführen, muss er sich an das Verhältnismässigkeitsprinzip halten. Unverhältnismässig und damit unzulässig wäre das Verbot des Musikhörens zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer trotz Musikhören seinen Pflichten problemlos nachkommen kann und dadurch andere nicht belästigt. Reduziert hingegen das Musikhören die eigene Konzentrationsfähigkeit und die der anderen, ist ein Musikverbot zulässig. Halten Sie sich nicht an die Weisung des Arbeitgebers, riskieren Sie im Extremfall eine Kündigung.