
Meine betagte Mutter ist gebürtige Italienerin. Sie lebt in einem Altersheim, hat eine Rente von der AHV und eine Teilrente aus Italien. Allerdings wurde die italienische Rente aus unerfindlichen Gründen im Juni 2016 eingestellt. Mit Briefen und Mails habe ich versucht herauszufinden, warum das so ist, aber nie eine Antwort erhalten. Meine Mutter ist auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die EL-Behörde rechnet ihr weiterhin die italienische Rente als Einnahme an. Darf sie das, obwohl meine Mutter die italienische Rente schon seit geraumer Zeit gar nicht mehr bekommen hat?
Ja, die EL-Behörde darf die Rente aus Italien anrechnen. Es gibt ja keine Erklärung, warum diese Rente seit zwei Jahren ausbleibt. Ergo hat Ihre Mutter weiterhin Anspruch darauf. Somit ist es auch ihre Aufgabe – oder besser: der Personen, die Ihre Mutter vertreten –, dafür zu sorgen, dass ihre rechtlichen Ansprüche eingelöst werden. Es kann nicht Sache des Schweizer Sozialsystems sein, für Ansprüche gegenüber anderen Staaten geradezustehen. Sonst bräuchten Letztere bloss ihre Verpflichtungen zu ignorieren – die Schweiz würde dann schon einspringen.
Um herauszufinden, wie Ihre Mutter wieder zu ihrer Rente kommt, könnten Sie sich an eine der zahlreichen Organisationen für italienische Staatsbürger in der Schweiz wenden. Adressen gibt es unter Migrantenvereine.ch.
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Darf die italienische Rente angerechnet werden?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Ergänzungsleistungen.