Beratungshotline ArbeitsrechtDarf der Chef verbieten, in den Ferien ins Ausland zu reisen?
Kann eine Reise nach Dubai zur fristlosen Kündigung führen? Experten beantworten diese und neun weitere Fragen, die an der Beratungshotline von dieser Woche gestellt wurden.

Nächste Woche beginnen meine Ferien, und ich will ins Ausland nach Dubai verreisen. Mein Arbeitgeber möchte dies nicht, weil er befürchtet, dass ich aufgrund Coronavirus-Massnahmen nicht rechtzeitig wieder zur Arbeit erscheinen könnte. Er droht mir die fristlose Kündigung an, für den Fall, dass ich nicht rechtzeitig wieder zur Arbeit erscheine. Darf er das?
Der Arbeitgeber kann aus wichtigen Gründen das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos auflösen. Nicht rechtzeitiges Erscheinen am Arbeitsplatz nach den Ferien stellt grundsätzlich keinen hinreichend wichtigen Grund dar. Die fristlose Kündigung wäre somit nicht gerechtfertigt. Das Problem bei fristlosen Kündigungen ist allerdings, dass diese das Arbeitsverhältnis immer beenden, sobald sie ausgesprochen sind. Wurde die fristlose Kündigung ungerechtfertigt, das heisst ohne wichtigen Grund, ausgesprochen, wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber zwar entschädigungspflichtig, das Arbeitsverhältnis bleibt aber beendet. Anstelle einer fristlosen Kündigung könnte der Arbeitgeber aber ohne weiteres eine ordentliche Kündigung aussprechen.