CSL Behring: Zehn Jahre lang keine Steuern?
Die Berner Regierung dürfte der CSL Behring grosszügige Steuererleichterungen gewährt haben.
«Dieses Gespräch dauert keine fünf Minuten», stellt Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher lachend fest. Denn zu den Steuererleichterungen für die CSL Behring, die in Lengnau einen neuen Standort bauen wird, sagt er so gut wie nichts.
Gut einschätzen kann diese Frage Donatus Hürzeler. Er ist Leiter Steuern und Recht Mittelland beim Beratungsunternehmen BDO. Er hat kein Mandat der CSL. Als ehemaliger Steuerverwalter des Kantons Bern kennt er aber beide Seiten, jene der Verwaltung und jene der Firmen, die er berät. Wie er weiss, kann die Regierung einem neu gegründeten oder hinzugezogenen Unternehmen während zehn Jahren eine Steuererleichterung von bis maximal 100 Prozent gewähren.
In der Praxis variieren die Steuererleichterungen stark. Da im aktuellen Fall auch Singapur bis am Schluss mit grosszügigen Rabatten um die neue Niederlassung buhlte, dürfte auch der Kanton Bern ein attraktives Angebot unterbreitet haben. Es ist also denkbar, dass das neue Pharmaunternehmen in Lengnau zehn Jahre lang gar keine Steuern bezahlt.
Hürzeler betont jedoch, dass Steuerermässigungen in den ersten Jahren meist nicht ins Gewicht fallen. «Denn solche Unternehmen können zu Beginn hohe Abschreibungen vornehmen, sodass sie kaum Gewinn versteuern.» Der Grund sind Investitionen in Gebäude und Technologie. Die CSL Behring will für das neue Werk mehrere Hundert Millionen Dollar ausgeben.
Weil die Technologie bei einer Stilllegung nahezu wertlos wäre, wird sie rasch abgeschrieben. Grosser Spielraum für Abschreibungen besteht auch bei Patenten. So hat die CSL genügend Möglichkeiten, auch ohne Ermässigung ihre Steuern in den ersten Jahren stark zu reduzieren. In der Regel dauere es vier bis sechs Jahre, bis das Abschreibungspotenzial ausgeschöpft sei. Die Regierung tendiere dazu, die Steuerbelastung ab diesem Zeitpunkt schrittweise zu erhöhen.
«Die Steuerbelastung ist nur eines von vielen Argumenten für den Standortentscheid – meist nicht das ausschlaggebende», sagt Hürzeler. Und er betont auch, dass die Steuerabstriche für den Kanton wenig ins Gewicht fallen. Denn er erhält damit auch zusätzliche Steuererträge von den über 300 Angestellten und später auch vom Unternehmen.
BZ/ki
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