SVPler rief zu Ungehorsam aufCorona-Trickser Erich Hess kommt ohne Strafe davon
Der Berner hat öffentlich dazu aufgerufen, die Corona-Schutzmassnahmen zu umgehen. Die Staatsanwaltschaft prüfte ein Strafverfahren, verzichtet jetzt aber darauf. Sie nennt dafür drei Gründe.

Darf ein Nationalrat öffentlich zur Umgehung der bundesrätlichen Corona-Massnahmen aufrufen? Darf er sogar Musterstatuten zum Corona-Beschiss publizieren?
Ja, er darf.
Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. In einer vierseitigen Verfügung begründet sie, warum sie auf ein Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Erich Hess verzichtet.
Mit ihrer Nichtanhandnahmeverfügung reagiert die Staatsanwaltschaft auf eine Aktion, mit der Hess vor Weihnachten Aufsehen erregte. In einem Videobeitrag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter rief Hess die Bevölkerung öffentlich dazu auf, die Corona-Schutzmassnahmen des Bundesrats zu umgehen.