CO2-Abgabe bald rund doppelt so teuer
Die weiteren Schritte zur Reduktion des CO2 sind geplant. Ab 2014 kostet die Verschmutzung mit einer Tonne des Treibhausgases 60 statt 34 Franken. In den Folgejahren könnte es noch teurer werden.

Die Abgabe auf Brennstoffe zur Reduktion des klimaschädlichen CO2 steigt auf den 1. Januar 2014 von 36 auf 60 Franken pro Tonne. Das legt der Bundesrat in der neuen CO2-Verordnung fest, die er am Mittwoch verabschiedete und die am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Die CO2-Abgabe soll als Lenkungsabgabe dazu dienen, dass die Schweiz ihr Ziel für die CO2-Reduktion erreicht. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2020 die Emissionen um 20 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, wie das Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (Uvek) in Erinnerung rief.
Bis zu 120 Franken möglich
Um die 20-Prozent-Reduktion zu erreichen, sollen die Emissionen im Gebäudesektor um 40 Prozent zurückgehen, in der Industrie um 15 Prozent und im Verkehr um 10 Prozent. Diese Einzelziele richten sich nach dem jeweiligen Anteil am Gesamtausstoss und den Möglichkeiten zur Reduktion.
Die Linke sowie Umweltorganisationen hatten in der Vernehmlassung zur CO2-Verordnung verlangt, dass die Abgabe bereits auf das kommende Jahr hin erhöht wird. Davon sah der Bundesrat ab.
Die Abgabe erhöht sich aber auf 2016 ein weiteres Mal auf 72 Franken pro Tonne CO2, falls die Schweiz bis dann den Ausstoss nicht genügend gesenkt hat. Eine weitere Erhöhung – auf 96 Franken – ist für 2018 geplant. Nach dem Gesetz könnte die Abgabe bis auf 120 Franken steigen. Keine CO2-Abgabe erhebt der Bund auf Benzin und Diesel.
300 Millionen Franken für Gebäudesanierungen
Die Mittel aus der Abgabe gehen zum Teil in ein Programm zur Sanierung von Gebäuden, die anteilsmässig die meisten CO2-Emissionen in der Schweiz verursachen. Wird die CO2-Abgabe erhöht, können bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr in das Gebäudesanierungsprogramm fliessen.
Weiterhin sieht der Bund vor, dass sich Unternehmen mit hohem Energiebedarf von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Allerdings müssen sie sich gegenüber dem Bund dazu verpflichten, ihre Emissionen zu vermindern.
Die Verordnung legt zudem den Grundstein, dass die Schweiz sich dem Emissionshandelssystem der EU anschliessen kann. Darüber werden derzeit Verhandlungen geführt. Die bereits eingeführten, strengeren Vorschriften für den CO2-Ausstoss von Neuwagen werden weitergeführt.
Mit der CO2-Verordnung setzt der Bundesrat die CO2-Gesetzgebung um. Die Klimainitiative aus Umweltkreisen war zugunsten des Gesetzes zurückgezogen worden. Die Verordnung setzt das Gesetz aber aus ihrer Sicht zu wenig rigoros um. So befürchtete beispielsweise der WWF Schweiz in der Vernehmlassung, dass auch mit den geplanten Massnahmen das Reduktionsziel verfehlt wird.
SDA/rub
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