Callgirl-Mord: «Eine lebenslange Verwahrung ist irreversibel»
Heute steht der 43-jährige Schweizer vor Gericht, dem vorgeworfen wird, ein Callgirl getötet zu haben. Der Verteidiger kann der erdrückenden Beweislast kaum etwas entgegenhalten.
Heute Nachmittag trat der Verteidiger des mutmasslichen Sextäters vor dem Bezirksgericht Weinfelden TG auf. Er gesteht ein, dass die DNA-Spuren dafür sprechen, dass der Angeklagte das Callgirl aus Zürich erstochen hat. Er ist überzeugt, dass der Angeklagte «glaubt, die Tat nicht begangen zu haben». Der Verteidiger vermutet eine Verdrängung. «Je brutaler eine Tat ist, desto erfolgreicher kann die Verdrängung sein», sagte er vor Gericht.