Burgergemeinde Sonceboz gewinnt Rechtsstreit gegen Steuerverwaltung
Die Burgergemeinde von Sonceboz-Sombeval im Berner Jura hat einen alten Rechtsstreit gegen die bernische Steuerverwaltung gewonnnen.

Sieg für die Burgergemeinde Sonceboz-Sambeval: Das Bundesgericht entschied, dass die Burger keine direkte Bundessteuer zahlen müssen.
Der Streit steht in Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A16 von Biel nach Boncourt JU («Transjurane»). Mehrere Burgergemeinden im Berner Jura, darunter diejenige von Sonceboz-Sombeval, erhielten Entschädigungen für den Unterhalt von Waldstrassen, die in Zusammenhang mit dem Bau der A16 entstanden.
1998 wurde den Burgern von Sonceboz dafür 160'450 Franken ausbezahlt. Sieben Jahre später enschied die bernische Steuerverwaltung, die Burgergemeinde müsse direkte Bundessteuern in der Höhe von fast 15'000 Franken nachzahlen. Dazu kam eine Busse, und auch Verzugszins machte die kantonale Behörde geltend.
Benachbarte Burgergemeinde auch von direkter Bundessteuer befreit
Dagegen setzte sich die Burgergemeinde zur Wehr - und bekam vor Bundesgericht Recht, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Das höchste Gericht betont darin, dass bernische Burgergemeinden von der direkten Bundessteuer ausgenommen sind.
Diese Schlussfolgerung dränge sich umso mehr auf, als die benachbarte Burgergemeinde von La Heutte ausdrücklich von der direkten Bundessteuer befreit worden sei. Auch sie hatte eine Entschädigung in Zusammenhang mit dem Bau der Transjurane erhalten.
Der Bau der Transjurane kostet mehr als eine Milliarde Franken. Bislang sind 59 der 85 Kilometer für den Verkehr freigegeben. Sie führen im faltigen Jura durch zahlreiche Tunnels; die letzten noch fehlenden Teilstücke sollen bis 2016 fertiggestellt sein.
SDA/toc
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