Bundesrat verletzte die Abstimmungsfreiheit «krass»
Die Schweizer Landesregierung habe vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II Fakten «wider besseres Wissen verschwiegen» und «massiv ungenau» informiert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Was sich der Bundesrat und insbesondere der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz im Vorfeld der Referendumsabstimmung zur Unternehmenssteuerreform II geleistet haben – dafür hatte der ehemalige Musiker Niccolò Raselli gar kein Musikgehör. Der SP-Bundesrichter, der im nächsten Sommer nach 17 Jahren zurücktritt, sprach am Dienstag an der öffentlichen Urteilsberatung nicht nur von einer «systematischen Irreführung» der Stimmbürger oder davon, dass «wider besseres Wissen» Fakten «verschwiegen» worden seien. Er sagte auch: «Ich habe selten gesehen, dass die Abstimmungsfreiheit auf so dreiste Art verletzt wurde.»