Bundesrat setzt Zahl der Gebirgslandeplätze auf 40 fest
Mehr als zehn Jahre dauerte die Überprüfung der Helikopterlandeplätze in den Bergen. Nun zieht der Bund einen Schlussstrich. Der besonders umstrittene Gebirgslandeplatz Monte Rosa bleibt.

Der Bundesrat setzt dem Streit um Gebirgslandeplätze ein vorläufiges Ende. Er hat beschlossen, die seit über zehn Jahre dauernde Überprüfung wegen unüberbrückbarer Differenzen zu stoppen und ihre Zahl von 42 auf 40 zu senken.
Im Streit liegen Helikopterunternehmen mit Umweltschützern. Während die Helikopterunternehmen die heutige Situation mindestens erhalten und zum Teil verbessern wollen, verlangen die Umweltschützer weniger genutzte Gebirgslandeplätze.
«Die seit mehr als zehn Jahren dauernde Überprüfung der Gebirgslandeplätze hat indes zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt», teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit. Es bezeichnet den bisherigen Aufwand als «unverhältnismässig» im Vergleich zum Nutzen für die Umwelt, weil es um weniger als zehn Prozent der Aussenlandungen im Gebirge geht.
GLP Trift vorläufig vom Tisch
Klar ist jedoch, dass der umstrittene Gebirgslandeplatz (GLP) Monte Rosa im bisherigen Rahmen weitergenutzt werden kann. Hingegen gehört der GLP Trift «nicht zum bestehenden Netz von Gebirgslandeplätzen, das nun auf maximal 40 GLP festgelegt wird», schreibt das Uvek. Grund dafür ist, dass dieser nicht rechtskräftig verfügt wurde.
Definitiv ist das Aus für den GLP Trift nicht: Zwar müssen mit der Reduktion auf 40 GLP einige wenige aufgehoben werden. Das Uvek spricht jedoch auch von möglichem Ersatz.
Umweltschutz bei Aussenlandungen
Von diesem Entscheid profitieren die Helikopterunternehmen. Diese müssen im selben Atemzug aber auch Einschränkungen bei den Aussenlandungen hinnehmen, denn der Bundesrat hat die neue Aussenlandeverordnung verabschiedet.
Bislang mussten Helikopter für Arbeitsflüge oder Personentransporte abseits von Flugplätzen jährlich beim Bundesamt für Luftfahrt (Bazl) eine Bewilligung einholen. Wegen des grossen administrativen Aufwands wird neu diese jährliche Bewilligungspflicht aufgehoben. Und die Kantone können neu Kleinbauten an Aussenlandestellen bewilligen.
Als Kompromiss gelten neu strenge Auflagen oder gar Verbote für Flüge in Schutzgebiete von nationaler Bedeutung.
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