Bundesgericht ebnet Weg für Neubau
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Helmle AG und die SHS Immobilien AG dürfen an der Bernstrasse 7 in Thun ein sechsgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus erstellen. Ein Anwohner ist vor Gericht abgeblitzt.
Passt der geplante Neubau an der Bernstrasse 7 ins Ortsbild, oder ist er zu hoch? Die Bauherrschaft, bestehend aus der Helmle AG und der SHS Immobilien AG, konnte sich mit einem Einsprecher in dieser Frage nicht einigen.