Bund zwingt Pilatus zum Rückzug
Hinter den Kulissen tobte ein monatelanger Machtkampf. Jetzt ist der Entscheid gefallen: Der Bund verbietet den Pilatus Flugzeugwerken ihre Dienstleistungen in Saudiarabien und den Emiraten.

Acht Monate lang dauerte die Hängepartie. Im Oktober 2018, kurz nach dem brutalen Mord am Journalisten Jamal Khashoggi, enthüllte diese Zeitung, dass die Pilatus Flugzeugwerke ihre Tätigkeit in Saudiarabien stark ausgebaut hatten. Ja, dass das Stanser Traditionsunternehmen eine viel aktivere Rolle im Jemenkonflikt spielt, als den Schweizer Behörden bekannt war. Eine Rolle, die womöglich die Neutralität verletzt und das sogenannte Söldnergesetz.
Gestern nun hat die Politische Direktion im Aussendepartement EDA ihren weitreichenden Entscheid mitgeteilt. Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat mit ihren Tätigkeiten in Saudiarabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen das Gesetz verstossen. Der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeug des Typs PC-21 sowie an den Simulatoren, welche Pilatus für diese der Jemenallianz angehörenden Staaten erbringt, stellten eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Weiter kommt das EDA zum Schluss, dass diese Dienstleistungen nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Für den Stanser Flugzeughersteller hat der Entscheid massive Konsequenzen. Er hat nun 90 Tage Zeit, sich aus Saudiarabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.
Bundesanwaltschaft am Zug
Der EDA-Entscheid geht aber noch weiter. Es würden Anhaltspunkte vorliegen, dass Pilatus gegen die Meldepflicht für unter das Söldnergesetz fallende Tätigkeiten verstossen habe. Deshalb reichte das EDA eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte haben nun zu prüfen, ob ein Verstoss gegen das Gesetz vorliegt. Verletzungen der Meldepflicht werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Schweizer Firmen, die im Ausland Sicherheitsdienstleistungen erbringen wollen, müssen vorgängig in Bern das Placet des Aussendepartements (EDA) einholen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Schweizer Unternehmen im Ausland Aktivitäten entwickeln, die mit der Neutralitätspolitik unvereinbar sind oder den aussenpolitischen Interessen des Bundes zuwiderlaufen. Das Söldnergesetz ist eine Reaktion auf die explodierende globale Nachfrage nach privaten Militär- und Sicherheitsdienstleistungen seit dem Beginn des Irakkriegs 2003. Das Gesetz ist seit 2015 in Kraft.
Der Fall Pilatus kam durch Recherchen dieser Zeitung im letzten Oktober ins Rollen. Das EDA selbst hatte aber kurz zuvor selbst erfahren, dass Pilatus in Saudiarabien seine Aktivitäten stark ausgeweitet hatte, und ein Prüfverfahren eingeleitet. Als diese Zeitung den Fall enthüllte, schickte Pilatus noch gleichentags über ein Dutzend verschiedene Tätigkeitsmeldungen nach Bern.
Der Berner Entscheid ist indes umstritten. Hinter den Kulissen hat sich über die letzten Monate eine heftige inhaltliche Auseinandersetzung zwischen dem Wirtschaftsdepartement (WBF) und dem EDA abgespielt, wie diverse mündliche Aussagen aus beiden Departementen zeigen. Das EDA ist zuständig für den Export von Sicherheitsdienstleistungen, das WBF für den Export von Rüstungsgütern. Die beiden Behörden arbeiten oft parallel. Im vorliegenden Fall erbrachter und zu meldender Dienstleistungen im erweiterten Logistikbereich ist aber letztlich allein das EDA zuständig. Offenbar hat das Wirtschaftsdepartement WBF zuletzt versucht, das EDA von der Absicht abzubringen, Pilatus bei der Bundesanwaltschaft anzuzeigen. Die Politische Direktion im EDA hat sich nun aber durchgesetzt. Umgekehrt hat das WBF erst im vergangenen November Pilatus eine neue Generalausfuhrbewilligung im Logistikbereich für Saudiarabien erteilt – mit ausdrücklicher Zustimmung aus dem EDA.
«Geschäft mit dem Tod»
Auf politischer Ebene gab es gestern unterschiedliche Reaktionen. Judith Schmid von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee sagte, «Pilatus ist durch den Flugzeugverkauf und den Dienstleistungen in Saudiarabien und den Emiraten mitverantwortlich für die Katastrophe im Jemen. Es war höchste Zeit, dass das EDA diesem Geschäft mit dem Tod einen Riegel schiebt.»
Demgegenüber zeigte der Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller keinerlei Verständnis für das Verbot. «Wenn der Rückzug von Pilatus aus der Region erzwungen wird, ist das eine Art Genickbruch. Zur Flugzeuglieferung gehören auch Dienstleistungen.» Verbiete man diese, würde Pilatus im Konkurrenzkampf mit anderen Anbietern geschwächt und bekomme keine Aufträge mehr. Es sei hanebüchen, zuerst den Verkauf von PC-Flugzeugen zu erlauben und im Nachhinein die Erfüllung von Dienstleistungsverträgen zu verbieten. Pilatus will «die Tragweite der Verfügung des EDA analysieren und dann dazu Stellung nehmen», wie es aus Stans hiess.
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