Bund kommt Geberkantonen entgegen – aber nur teilweise
Der Bundesrat hat sich zum Finanzausgleich beraten. Er beschloss zwar einige Änderungen, auf den Hauptkritikpunkt der Geberkantone ging er aber nicht ein. Das finden diese «inakzeptabel».

Trotz Kritik in der Vernehmlassung kommt der Bundesrat den Kantonen beim Finanzausgleich (NFA) nur teilweise entgegen. Die Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich für die Jahre 2016-2019 soll gesenkt, der Lastenausgleich hingegen beibehalten werden.
Dies hat der Bundesrat am Mittwoch gestützt auf den Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs entschieden. Dieser war zum Schluss gekommen, dass der NFA, mit dem die kantonalen Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen werden, gut funktioniert. Für den Bundesrat drängen sich daher keine grundlegenden Systemänderungen auf.
Geberkantone sind unzufrieden
Weil aber die minimale Ausstattung des Ressourcenausgleichs in der laufenden Periode überschritten wird, soll der Grundbeitrag um insgesamt 330 Millionen Franken gekürzt werden. Der Bund, der heute rund 2,3 Milliarden beiträgt, wird dadurch um 196 Millionen Franken entlastet, die Geberkantone, die rund 1,5 Milliarden einzahlen, um 134 Millionen Franken.
Zunächst war von einer Reduktion der Kantonsbeiträge von 110 Millionen Franken die Rede gewesen. Die Nehmerkantone hatten dies in der Vernehmlassung kritisiert. Die Geberkantone, die eine stärkere Reduktion gefordert hatten, nehmen die Botschaft des Bundesrats in diesem Punkt hingegen kritiklos zur Kenntnis.
Unzufrieden sind sie jedoch mit dem Entscheid, den vom Bund aktuell mit rund 730 Millionen Franken dotierten Lastenausgleich unverändert zu lassen. Mit diesem werden unverschuldete und unbeeinflussbare Lasten der Kantone abgegolten, die sich aus der räumlichen Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung ergeben.
Keine Grundlage für Erhöhung
Der Wirksamkeitsbericht liefere keine ausreichende Grundlage für eine Erhöhung des Lastenausgleichs, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Dieser soll darum lediglich um die Teuerung erhöht werden. Der Bundesrat lehnt es auch ab, die aus dem Ressourcenausgleich frei werdenden Mittel für den Lastenausgleich einzusetzen: Die beiden Ausgleichsgefässe seien keine kommunizierenden Röhren, hält die Regierung fest.
Für die Geberkantone sind diese Entscheide inakzeptabel. Die grosse Mehrheit der Kantone habe sich in der Vernehmlassung zugunsten einer Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ausgesprochen, schreiben sie in ihrer Stellungnahme. Im Parlament wollen sie sich dafür einsetzen, dass die Berechnungen des Ressourcen- und Lastenausgleichs den «statistischen und finanziellen Fakten» Rechnung tragen.
Gemäss den Plänen des Bundesrats wird auch der Härteausgleich wie bisher weitergeführt wird. Dessen vorzeitige Abschaffung hätte für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen, schreibt die Regierung. Die Weiterführung des Härteausgleichs erfordert keinen neuen Bundesbeschluss.
SDA/fko
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