Bund hält Fakten zu kriminellen Ausländern geheim
Das Bundesamt für Statistik hält Daten über die Herkunftsländer verurteilter Ausländer unter Verschluss. Dabei wären diese für die aktuelle Debatte äusserst wichtig.

Seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative im November 2010 sollen wegen einer Straftat verurteilte Ausländer die Schweiz verlassen müssen. Zahlen über die betroffenen Straftäter wurden damals keine genannt.
Auch bei der aktuellen Debatte über die Durchsetzungsinitiative geht es um kriminelle Ausländer. Antworten könnte die Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) liefern. Darin wird bei verurteilten Ausländern das «Herkunftsland» festgehalten. Doch gemäss dem «SonntagsBlick» weigert sich das BFS, diese Angaben zu publizieren. In der Urteilsstatistik wird lediglich zwischen Ausländern und Schweizern unterschieden – die Nationalität der Straftäter bleibt im Dunkeln.
Weshalb das BFS die Nationalitäten unterschlägt, erläutert Isabel Zoder, Bereichsleiterin Justiz und Urteile beim Eidgenössischen Departement des Inneren, auf Nachfrage des «SonntagsBlick»: Eine Publikation der einzelnen Nationalitäten würde suggerieren, dass die Nationalität das kriminelle Verhalten beeinflusst.» Deshalb könne man die Zahlen nicht veröffentlichen.
«Schützenswerte statistische Einzeldaten»
Auch eine Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz wies das Bundesamt ab. Die Begründung lautete: «Bei der angefragten Statistik handelt es sich um schützenswerte sowie vertrauliche statistische Einzeldaten.» Deshalb dürfe nicht publik werden, aus welchen Ländern die verurteilten Straftäter kommen.
Auch Georges-Simon Ulrich, Direktor des BFS, wollte sich nicht zur Offenlegung der Fakten äussern. Sein Sprecher erklärte dem «SonntagsBlick», es sei schwierig, die Zahlen so aufzubereiten, dass sie vom Volk nicht missverstanden würden.
Auch Politiker wollen eine Offenlegung der Fakten
In der aktuellen Debatte um die Durchsetzungsinitiative fordern gemäss dem Bericht Politiker eine Publikation der Fakten. «Sicher wäre es sinnvoll, die Delinquenten nach Herkunft und nach Deliktart zu kennen», lässt sich etwa CVP-Nationalrätin Kathy Riklin zitieren. Auch für FDP-Präsident Philipp Müller ergibt die Begründung des BFS keinen Sinn: «Wenn nur die Zahl, nicht aber die Namen genannt werden, ist der Persönlichkeitsschutz gewährleistet.» Sogar SP-Nationalrätin Min Li Marti spricht sich für die Offenlegung der Statistik aus.
Kurz vor der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative sind nur grobe Unterteilungen möglich: Laut BFS wurden 2014 42289 Schweizer verurteilt, das entspricht 42,5 Prozent aller Verurteilten. 57,5 Prozent waren Ausländer.
Noch deutlicher ist der Unterschied in den Gefängnissen. 31,2 Prozent aller Häftlinge waren im Jahr 2014 Schweizer, 68,8 Prozent Ausländer. Doch aus welchen Ländern diese kommen, weiss bisher lediglich das BFS. Der «SonntagsBlick» will Rekurs gegen den Geheimhaltungsentscheid des BFS einlegen.
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