Bund erlaubt weiterhin Öl-Geschäfte mit dem Iran
Der Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber dem Iran ausgeweitet. Anders als die EU will er aber kein Öl-Embargo. Das habe einen guten Grund.

Mit dem Beschluss des Bundesrats schliesst sich die Schweiz einem Grossteil der Sanktionen an, die schon die europäische Union beschlossen hat. Betroffen sind Anlagen für Telefon- und Internetüberwachungen, somit Ausrüstungen für die Erdölindustrie.
Anders als die europäische Union hat der Bund aber kein Erdöl-Embargo gegen den Iran beschlossen. Den Ausschlag dafür hätten aussenpolitische Gründe gegeben, schrieb das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Donnerstag. Wegen ihrer Politik der guten Dienste habe die Schweiz alles Interesse, den Kontakt mit Teheran zu halten, sagte Aussendepartement-Sprecher Jean-Marc Crevoisier auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Schweiz vertritt in Teheran namentlich die Interessen der USA.
Iranisches Erdöl wird gehandelt
Dagegen unterstehen in der Schweiz die Einfuhr, der Kauf, der Verkauf und der Transport von iranischem Erdöl, Erdölprodukten sowie petrochemischen Produkten sowie damit zusammenhängende Finanz- und Versicherungsgeschäfte einer Meldepflicht. Die Meldung muss beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemacht werden.
Die Schweiz importiert seit 2006 kein Rohöl mehr aus dem Iran. Im Inland seien aber mehrere Handelsfirmen tätig, sagte auf Anfrage Marie Avet, Sprecherin des Seco. Zum Volumen der von ihnen getätigten Geschäfte habe das Seco keine Angaben, ebenso wenig zum Import von raffinierten Erdölprodukten.
Meldepflicht für Banknoten
Mit den Kontrollen soll laut Crevoisier sichergestellt werden, dass das EU-Embargo nicht über die Schweiz umgangen wird. Verschiedene grosse Erdölhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz hätten gegenüber dem Seco bestätigt, sich konform zu den EU- Sanktionen zu verhalten, sagte Avet dazu.
Gemeldet müssen zudem Lieferungen von neuen Banknoten und Münzen an die iranische Zentralbank. Weil bisher keine Meldepflicht bestand, konnte das Seco keine Angaben zu Lieferungen dieser Art machen. Auf Grund der eingegangenen Meldungen könne später über weitere Massnahmen entschieden werden, führte Avet aus.
78 Personen neu betroffen
In der Schweiz untersagt sind neu die Lieferung von Ausrüstungsgütern für die petrochemische Industrie im Iran sowie Finanzierungen in diesem Bereich. Verboten sind weiter der Kauf und Verkauf von Edelmetallen und Diamanten von respektive an staatlichen Stellen des Irans.
Untersagt werden zudem Lieferungen von Ausrüstungen zur Überwachung von Internet und Telefon. Auch für Bargeldzahlungen bestehen Einschränkungen. Die Listen der Güter, die zivil und militärisch verwendet werden können – die Ausfuhr in den Iran ist verboten oder bewilligungspflichtig –, hat der Bundesrat angepasst.
Gegen 78 natürliche Personen beschloss der Bundesrat Finanzsanktionen. Ihnen werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, schrieb das EVD zur Begründung. Insgesamt sind damit laut Avet in der Schweiz 193 Personen aus dem Iran mit Sanktionen belegt.
SDA/mw
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