Bürgerliche gegen Zwang zur Energiewende
Bürgerliche Parteien, Gewerbler und Hauseigentümer stellen sich gegen eine «Berner Insellösung mit Zwängen und Verboten» in Energiefragen – und empfehlen ein doppeltes Nein am 3. März.

Vertreter aller bürgerlichen Parteien, Gewerbler und Hauseigentümer empfehlen ein doppeltes Nein zur kantonalen Initiative «Bern erneuerbar» und zum Gegenvorschlag. Die beiden Vorlagen vom 3. März würden milliardenschwere Sanierungen erzwingen, warnt das Komitee.
Hausbesitzer, Mieter, Landwirte, Gewerbe und Gemeinden könnten die Kosten gar nicht bewältigen, die mit der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien innert weniger Jahrzehnte verbunden wären, erklärten Vertreter des Komitees am Dienstag vor den Medien in Bern.
Die Initiative der Grünen und der Gegenvorschlag des Grossen Rates seien inhaltlich praktisch identisch, hielt SVP-Grossrat Peter Brand fest. Beide wollten auf Verfassungsstufe ein schweizweit einzigartiges Verbot von Öl- und Ergasheizungen durchsetzen.
Allein für private Liegenschaften würden dadurch Sanierungskosten von 50 Milliarden Franken entstehen, macht das Komitee geltend und beruft sich auf die Grobschätzung eines Ingenieurbüros. Hinzu kämen die Sanierungskosten für Gewerbeliegenschaften und Gemeindebauten.
«Nicht nur Hausbesitzer wären betroffen, sondern auch Mieterinnen und Mieter, genau wie alle anderen Steuerzahler im Kanton», sagte Brand. Er kritisierte im weiteren, dass die Abstimmungsbotschaft nicht ausgewogen sei und die Nein-Argumente unterschlage. Ob das Komitee dagegen rechtlich vorgehen will, liess er offen.
Dass erneuerbare Energien immer wichtiger würden, stehe ausser Frage, sagte FDP-Grossrat Adrian Haas. Doch «eine Berner Insellösung mit Zwängen und Verboten schiesst am Ziel vorbei». Die Bernerinnen und Berner verlören ihre Wahlfreiheit und müssten für Strom noch mehr bezahlen als die Bewohner anderer Kantone.
«Schädliche Vorlagen»
BDP-Grossrat Ueli Lehmann äusserte Zweifel am versprochenen volkswirtschaftlichen Nutzen der Vorlagen. Schliesslich könne man jeden Franken nur einmal ausgeben. Falls jemand genug Geld für eine Sanierung aufbringen könne, sei er gezwungen, andernorts Einsparungen zu machen.
Die dank «Bern eneuerbar» geschaffenen Arbeitsplätze würden anderswo gleich wieder vernichtet. «Initiative und Gegenvorschlag sind für unseren Kanton schädlich und schlicht nicht umsetzbar», betonte Lehmann.
Beide Vorlagen verlangen, dass der Strombedarf dereinst komplett durch erneuerbare Energien gedeckt wird, ebenso der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser. Die Initiative schlägt auf dem Weg dorthin Zwischenziele vor; der Gegenvorschlag verlangt einfach eine Umsetzung «innert 30 Jahren».
FDP und BDP uneins
Die SVP hat beide Vorlagen stets abgelehnt. Der Gegenvorschlag stammt aus der FDP-Fraktion; im Grossen Rat wurde er mit den Stimmen einer FDP-Mehrheit verabschiedet. Die FDP-Delegierten sahen es aber anders und fassten im vergangenen Herbst die Nein-Parole.
Auch eine Minderheit der BDP-Fraktion stellte sich seinerzeit hinter den Gegenvorschlag. Die Parteibasis fasst ihre Parole erst Ende Januar, wie Grossrat Lehmann auf Anfrage sagte.
Bereits letzte Woche hatte sich ein Ja-Komitee vorgestellt, das beide Vorlagen zur Annahme empfiehlt. Ihm gehören nebst Politikern aus dem links-grünen Lager auch bürgerliche Grossräte an, darunter der ehemalige FDP-Kantonalpräsident Peter Flück.
Hausverein und Mieterverband: Ja zu Berner Energie-Vorlagen
Der Hausverein Bern und der kantonale Mieterinnen- und Mieterverband (MV) sagen Ja zur Initiative «Bern erneuerbar» und zum Gegenvorschlag.Werde der Energieverbrauch reduziert, profitierten davon alle, heisst es in einem gemeinsamen Communiqué vom Dienstag.
«Für Mieterinnen und Mieter bedeuten energetische Sanierungen geringere Nebenkosten bei gleichzeitig höherem Wohnkomfort», wird die MV-Präsidentin und SP-Nationalrätin Evi Allemann zitiert.
Von einem «Sanierungszwang», wie ihn die Gegner heraufbeschwörten, könne keine Rede sein, sagte Jürg Wittwer als Geschäftsführer des Hausvereins Schweiz. Dank der vorgesehenen Fristen könnten Investitionen geplant und der normale Lebenszyklus der Anlagen und Gebäude berücksichtigt werden.
SDA/toc
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