Brutaler Überfall beschäftigt Thuner Gericht
Ende September 2016 verübte ein heute 74-jähriger Mann einen bewaffneten Raubüberfall auf drei Personen und eine Bijouterie im Thuner Bälliz. Gestern stand der mutmassliche Täter nun vor Gericht.

Was sich sonst in Kriminalfilmen abspielt, wurde in der Stadt Thun Ende September 2016 für eine Familie zu einer traumatisierenden Realität: Ein Mann überfiel abends mit einer Faustfeuerwaffe drei Personen in ihrer Privatwohnung und anschliessend eine Bijouterie im Bälliz.Zuerst bedrohte der mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnete Mann ein Ehepaar und die Stieftochter des Ehegatten in ihrer Privatwohnung in Thun.
Dort nahm er gemäss Anklage Wertsachen im Betrag von rund 70 000 Franken an sich; diese verkaufte er anschliessend in Mailand und in Spanien. Nach dem Raub mussten sich die drei Personen zu Fuss mit dem Beschuldigten, einem heute 74-jährigen Italiener, zu einer Bijouterie im Bälliz in Thun begeben und ihm Schmuck im Wert von rund 45 000 Franken aushändigen. Als er sein Ziel erreicht hatte, liess er im Bereich Aarestrasse von den drei Opfern ab und entfernte sich mit der Beute zu Fuss in Richtung Bahnhof Thun (wir haben mehrmals berichtet).
In Spanien geschnappt
Im Sommer des vergangenen Jahres wurde der mutmassliche Täter in Spanien verhaftet und in die Schweiz überführt, wo er nun im Gefängnis sitzt. Gestern hatte er sich nun für die ihm vorgeworfenen Taten vor dem Regionalgericht Oberland in Thun zu verantworten. Die Details in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, lesen sich wie ein Kriminalroman.
Beim Betreten der Privatliegenschaft bedrohte der Beschuldigte gemäss Anklage die nach Hause kommende Filialleiterin der Bijouterie mit einer Pistole und verschaffte sich so gewaltsam Zutritt zur Wohnung, in welcher der Ehemann der Bedrohten anwesend war. Diesem drohte er mit dem Erschiessen der Ehefrau, falls er seinen Anweisungen nicht nachkomme. Anschliessend fesselte er die beiden und die inzwischen hinzugekommene Tochter der Ehefrau mit Klebeband an Stühle und klebte den drei Opfern damit auch die Augen zu. Im Weiteren zwang er die Opfer, Beruhigungstabletten zu schlucken, und drohte, dass alle drei sterben würden, falls sie die Polizei alarmieren würden. Zudem erklärte er ihnen, dass draussen sein Bruder warte, der zu allem fähig sei, was nicht stimmte. Im Nachhinein entpuppte sich die Waffe als Spielzeugpistole.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten auch vor, die Tochter zum Oralverkehr gezwungen zu haben, was dieser vehement bestreitet.
Mit Sprengstoff gedroht
Nach den Vorgängen in der Wohnung zwang der Beschuldigte laut Anklage die Opfer, ihn in die Bijouterie zu begleiten. Um ihnen Angst einzujagen, klebte er ihnen Zündholzschachteln auf den Rücken und erklärte, diese enthielten Sprengstoff, welcher nach kurzer Distanz explodieren würde, falls sie davonrennen würden. Zudem gab er ihnen zu verstehen, dass er über eine Fernsteuerung verfüge. Nachdem ihm Schmuckstücke übergeben worden waren, machte er sich zu Fuss davon.
Besondere Gefährlichkeit
Staatsanwalt Thomas Wyser wies auf die besondere Gefährlichkeit hin, welche der Täter an den Tag gelegt habe. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Mit ihrem Anwalt anwesend waren als Privatkläger auch die drei Opfer, welche Todesangst ausgestanden hatten und noch heute unter den Vorkommnissen leiden. Der Anwalt erachtete die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erfüllt und beantragte Genugtuungssummen.
Die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten, dessen Aussagen vom Italienischen ins Deutsche übersetzt wurden, war nicht mit allen Straftatbeständen, welche dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden, einverstanden. So könne die sexuelle Nötigung nicht nachgewiesen werden. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und wesentlich tiefere Genugtuungssummen für die Privatkläger. Das Urteil wird morgen eröffnet.
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