Brasilianer darf vorläufig bei der Tochter bleiben
Ein Brasilianer sollte ausgewiesen werden, obwohl seine Tochter hier lebt. Nun geht er vor Bundesgericht – und kann voraussichtlich bis zur Urteilseröffnung in der Schweiz bleiben.

Das bernische Verwaltungsgericht schildert die Geschichte in seinem Urteil so: Ein 22-jähriger Brasilianer reist 2006 zu seiner Freundin in die Schweiz ein. Die beiden heiraten, bekommen eine Tochter und trennen sich nach 33 Monaten wieder. Danach zahlt der Brasilianer die Alimente nicht anstandslos, macht auch nicht regelmässig vom Besuchsrecht Gebrauch. Er ist wiederholt mit Betäubungsmitteln anzutreffen und verliert schliesslich seine Aufenthaltsbewilligung.