Böse Schlappe für die Uefa vor dem Sportgericht
Herber Rückschlag für den europäischen Fussballverband im Kampf für das Financial Fairplay: Das CAS annulliert Milans Europacup-Ausschluss.

Das Internationale Sportgericht (CAS) in Lausanne hat die Klage der AC Milan gegen den einjährigen Ausschluss aus dem Europacup durch die Finanzkontrollbehörde der Uefa wegen Verstosses gegen das Financial Fairplay gutgeheissen. Das CAS gab den Fall an die rechtsprechende Kammer der Uefa-Finanzkontrollbehörde zurück, die sich um eine «verhältnismässige Bestrafung» kümmern muss. Milan darf damit in der Gruppenphase der Europa League teilnehmen.
Der Club von Ricardo Rodriguez hatte vor einem Jahr unter dem chinesischen Geschäftsmann Yonghong Li rund 200 Millionen Euro für neue Spieler ausgegeben und damit gegen das Uefa-Reglement verstossen. Demnach dürfen die Proficlubs im Grundsatz nicht mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen.
Li hatte im Frühjahr 2017 beim neuen Besitzer des Clubs einen Kredit von 300 Millionen Euro aufgenommen, um die AC Milan von der Familie von Silvio Berlusconi zu übernehmen. Damit waren zwar der Spielbetrieb und die Überweisung der Löhne gesichert, nicht aber die Begleichung der Schulden.
Dieser Entscheid kann weitreichende Konsequenzen haben. Schliesslich warb der europäische Fussballverband dafür, dass Vereine, die gegen das Financial Fairplay verstossen, hart bestraft werden. Aktuell läuft unter anderem ein Verfahren gegen PSG.
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