Bissiger Hund
Gleich zweimal in einem halben Jahr hat ein Hund in Kerzers denselben Mann gebissen. Nun verurteilte das Gericht den Hundehalter.

200 Franken Busse sowie eine bedingte Geldstrafe von drei Tagessätzen à 220 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren: Das sind die Folgen für einen Hundehalter aus dem Seebezirk. Sein frei laufender Hund soll Anfang 2017 in Kerzers einen Mann in die linke Gesässhälfte gebissen haben. Die Folgen laut Strafbefehl: «drei oberflächliche Wunden von 0,5 Zentimetern».
Es war nicht das erste Mal, dass der Hund gebissen haben soll. Bereits ein halbes Jahr zuvor kam es zu einem solchen Vorfall. Beide Male war derselbe Mann, ein Nachbar des Hundehalters, das Opfer. Nach dem ersten Zwischenfall erhielt der Hundebesitzer eine Verwarnung. Nach dem zweiten Vorfall erstattete das Opfer Anzeige.
Gegen den Strafbefehl erhob der Hundehalter Einsprache. «Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass es mein Hund war, aber es gibt keine Beweise», sagte er am Bezirksgericht in Murten. Wenn er abstreite, dass sein Hund die Tat begangen habe, brauche es neue Befragungen des Opfers und von Zeugen, sagte Gerichtspräsident Markus Ducret. Das lehnte der Beschuldigte ab: «Ich will nicht weitere Verfahren in Gang bringen, sondern das Ganze abschliessen.»
jmw/FN
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