Bis Tanja H. 2008 tödlich zustach
ihren Bruder schwer. Die Justiz wusste nicht, wohin mit der Minderjährigen. 2008 tötete sie.
Januar 2002: Die damals 15-jährige Tanja H. stösst ihrem Bruder unvermittelt ein Messer in den Rücken. Der Bruder überlebt, Tanja H. wird vom Jugendgericht Uster in eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung eingewiesen. 14 angefragte Institutionen lehnen die Aufnahme wegen Fremdgefährdung ab. August 2002: Tanja H. kommt in die Jugendpsychiatrie-Klinik Neuhaus der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD). Juni 2003: Tanja H. türmt während eines begleiteten Ausgangs und begeht in der Stadt Bern bewaffnet mit einem Messer zwei Raubüberfälle. November 2003: Das Jugendgericht Uster ordnet eine «besondere Behandlung» nach Artikel 92 des Strafgesetzbuchs an. Da es dafür schweizweit keine geeignete Institution gibt, kommt Tanja H., erst 17-jährig, in die Strafanstalt Hindelbank. Wegen Tötungsfantasien kommt sie für die ersten fünf Monate in den Sicherheitsvollzug – dies ist eine geschlossene Abteilung innerhalb des Hochsicherheitstrakts. Gebaut wurde die Abteilung für die hochgefährliche Parkhausmörderin von Zürich – diese war neben Tanja H. denn auch die einzige Insassin. Gegenüber dem Untersuchungsrichter hatte Tanja H. die Parkhausmörderin als «Vorbild» bezeichnet. Ende 2004: Jugendanwalt, Therapeuten, Forensiker und Anstaltsdirektion kommen zum Schluss, dass eine Vollzugslockerung ins Auge gefasst werden müsse, weil ein Verbleib in Hindelbank einer Verwahrung gleichkäme. Februar 2006: Nach zweieinhalb Jahren wird Tanja H. aus Hindelbank entlassen. Sie kommt wieder in die Klinik Neuhaus. Mai 2008: Tanja H. wird 22-jährig. Damit enden alle jugendstrafrechtlichen Massnahmen. Tanja H. verbleibt freiwillig als Patientin in der Klinik Neuhaus. Der leitende Oberarzt beantragt bei der zuständigen Wohngemeinde Mönchaltdorf ZH einen längerfristigen behördlichen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Die Sozialbehörde Mönchaltdorf zweifelt, ob dies zulässig ist und fällt keinen Entscheid. August 2008: Die Polizei hat Tanja H. seit Anfang Jahr 17 Mal aufgegriffen. In 11 Fällen trug sie ein Messer auf sich, einmal verletzte sie einen Polizisten. Die Polizei macht bei der Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader Gefährdungsmeldungen und stellt Anträge auf FFE wegen akuter Gefahr. Mader lehnt diese ab. Sie stützt sich dabei auf den Oberarzt der Klinik Neuhaus, der im Januar urteilte, dass von Tanja H. keine Fremdgefährdung ausgehe – sie brauche das Messer, um sich an etwas festzuhalten. Mader leitete die Gefährdungsmeldungen nach Mönchaltdorf weiter. September 2008: An einer Sitzung mit der Polizei bezeichnet der Oberarzt einen von der Wohngemeinde verfügten behördlichen FFE als «notwendig». 18.November 2008: Tanja H. tötet im Berner Florapark einen 52-jährigen Mann aus Sri Lanka mit 20 Messerstichen. azu >
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