Bieler Hassprediger Abu Ramadan verliert Asylstatus
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des 64-Jährigen abgewiesen. Wie es nun weitergeht.

Abu Ramadan hat den Asylstatus verloren und die Flüchtlingseigenschaft ist ihm aberkannt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Wie aus dem heute publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, hat der 64-jährige Prediger in den vergangenen vier Jahren mindestens zwölf Mal sein Heimatland Libyen besucht.
Dort habe sich der Mann zum Teil mehrere Wochen lang aufgehalten. Das letzte Mal sei er mehr als einen Monat in Libyen gewesen. Dies hätten die Ein- und Ausreisestempel in seinem Pass gezeigt. Diesen Pass hat Abu Ramadan 2013 offiziell bei der libyschen Vertretung in der Schweiz beantragt und erhalten. Nach zwei Jahren wurde er bis 2019 verlängert.
Das Bundesverwaltungsgericht schliesst aus diesen Fakten, dass sich der Mann freiwillig wieder unter den Schutz Libyens gestellt habe. Ohne äusseren Zwang habe er sich in seine Heimat begeben. Dort habe er sich mit dem offiziellen Dokument ausgewiesen. Somit durfte das SEM die im Jahr 1998 zuerkannte Flüchtlingseigenschaft aberkennen und das Asyl widerrufen, hält das Bundesverwaltungsgericht fest.
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Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass der nun rechtskräftige Entscheid des SEM keine direkte Auswirkung auf die Niederlassungsbewilligung des in Nidau BE lebenden Libyers habe. Eine allfällige Aufhebung dieser Bewilligung unterstehe einem eigenen Verfahren vor kantonalen Behörden.
Beim Berner Amt für Migration und Personenstand heisst es auf Anfrage von Redaktion Tamedia, dass der Fall noch evaluiert werde. Vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts haben man zeitgleich mit den Medien erfahren. «Wir sind uns der Brisanz des Falles bewusst», so ein Sprecher. Ob die Niederlassungsbewilligung von Abu Ramadan überprüft wird, könne man erst nächste Woche bekannt geben.

Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass die Flughafenpolizei Zürich Abu Ramadan bei seiner Rückkehr aus Libyen kontrollierte und seinen Pass konfiszierte. In einem Schreiben im März 2017 fragte der Libyer die Behörden an, ob er seinen Pass zurückerhalten könne.
Mitte Juli liess der Mann die Behörden dann wissen, dass er den Pass nicht mehr brauche, da er bei einer Rückkehr nach Libyen in Gefahr wäre. Er sei auf «schwarzen Listen» mit weiteren Personen aufgeführt, die gegen das frühere Ghadaffi-Regime opponiert hätten.
Das Schreiben mit diesem Inhalt schickte der Vorbeter an das SEM, nachdem ihm dieses gut eine Woche zuvor mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, seinen Asylstatus zu widerrufen und die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen.
Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland leitete kürzlich eine Voruntersuchung gegen Abu Ramadan ein. Geprüft wird, ob der Vorbeter in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gegen Andersgläubige gehetzt und der Sachverhalt strafrechtliche Relevanz hat.
Der «Bund» und der «Tages-Anzeiger» sowie das Schweizer Fernsehen SRF berichteten im August, der Mann habe Allah um die «Vernichtung» gewisser Gemeinschaften gebeten. (Urteil D-4877/2017 vom 19.09.2017)
Video: Redaktion Tamedia-Reporter interviewte Abu Ramaden Ende August
SDA/nag
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