Bewilligungspflicht für Sportanlässe stösst auf positives Echo
Die betroffenen Behörden im Kanton Bern stehen hinter einer Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen. Eine solche hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren im Februar vorgeschlagen.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) erhofft sich davon mehr Handhabe gegen gewalttätige Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen. Die bisherigen Regelungen werden erweitert und klarer umschrieben, etwa für Zutrittskontrollen oder für Rayonverbote.
Kernstück der Revision ist aber die Bewilligungspflicht für Sportanlässe. Der neue Artikel im Konkordat bestimmt, wann eine Bewilligung zwingend und wann sie fakultativ ist. Die Behörden sollen Bewilligungen mit Auflagen versehen und bei deren Verletzungen Massnahmen ergreifen können.
Der Kanton Bern hat sich mit Vertretern der vier am meisten betroffenen Gemeinden - Bern, Thun, Biel und Langnau - sowie dem Gemeindeverband und den Regierungsstatthaltern getroffen und die neue Regelung diskutiert.
Gemeinden zuständig
Auf positives Echo stiess insbesondere, dass schweizweit möglichst einheitliche Bewilligungskriterien festgelegt und die Verfahren harmonisiert werden, wie aus einer Mitteilung der kantonalen Polizei- und Militärdirektion vom Montag hervorgeht.
Die Teilnehmenden seien sich einig gewesen, dass die Gemeinden für die Bewilligungen zuständig sein müssten. Dies ergebe sich bereits aus Gesetz und Verfassung.
Die KKJPD wird voraussichtlich noch vor Jahresende konkrete Vorschläge vorlegen. Danach wird die bernische Polizei- und Militärdirektion zuhanden von Regierung und Parlament einen Beitrittsbeschluss zu dem Konkordat ausarbeiten. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im kommenden Frühling behandeln.
SDA/js
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