Beschwerde gegen Einheitskasse kommt vor Gericht
Den Krankenkassen wird vorgeworfen, in ihren Kundenmagazinen einseitig gegen die Einheitskasseninitiative zu berichten. Ob dies so ist, soll nun vor dem Bundesgericht entschieden werden.

Die Beschwerde zur eidgenössischen Volksabstimmung über eine Einheitskasse kommt vor das Bundesgericht. Die Beschwerdeführer in den Kantonen Basel-Stadt und Bern ziehen den Fall vor das höchste Gericht. Dies erklärte die SP gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Die Abstimmungsbeschwerden waren in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Waadt eingereicht worden. Die Beschwerdeführer werfen den Krankenkassen vor, in ihren Kundenmagazinen einseitig gegen die Initiative für eine Einheitskasse zu berichten.
Die Basler, Berner und Genfer Kantonsregierungen traten jedoch nicht auf die Beschwerde ein, da sich die kritisierten Punkte nicht nur in den einzelnen Kantonen, sondern auch in anderen Kantonen auswirken. Die schweizweit tätigen Kassen verteilten ihre Kundenmagazine im ganzen Land, begründeten die Kantone ihre Entscheidung. Der Kanton Waadt wird sich in der Frage im Laufe der Woche äussern, wie die Staatskanzlei auf Anfrage erklärte.
Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 28. September über die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» ab. Die Initiative war unter anderem von der SP lanciert worden.
SDA/ajk
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