Beschwerde gegen Abstimmungsbotschaft der Reitschule eingereicht
Zwei Berner Bürger haben am Freitag beim Regierungsstatthalteramt Bern Gemeindebeschwerde gegen die Botschaft zur Abstimmung über die Zukunft der Reitschule eingereicht. Sie bezeichnen die Botschaft des Stadtrats als «irreführend».

So werde darin den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern «suggeriert», der Verkauf der Reitschule bedeute das Ende des Kulturbetriebs in diesen Räumlichkeiten, heisst es in einer Mitteilung der zwei Bürger vom Freitag.
Bei ihnen handelt es sich um den ehemaligen FDP-Grossrat und PR- Fachmann Erwin Bischof und den pensionierten Versicherungsberater Fred Moser. Er ist ebenfalls FDP-Mitglied, wie Bischof auf Anfrage sagte.
Die beiden Bürger verlangen, die kommunale Abstimmung über die Zukunft der Reitschule vom 26. September sei abzusetzen und auf einen neuen Termin zu verschieben. Zudem müsse eine «neue, korrekte Abstimmungsbotschaft» her.
Abstimmungstermin in Frage gestellt
Der Regierungsstatthalter von Bern bestätigte am Freitag auf Anfrage den Eingang der Gemeindebeschwerde. Christoph Lerch sagte weiter, er werde nun die Stadt Bern unverzüglich um eine Stellungnahme bitten. Ziel sei, diese in der nächsten Wochen zu erhalten und in der übernächsten den Entscheid zu fällen.
Es sei klar, dass diese Beschwerde «beförderlich behandelt» werden müsse.
Schon am 26. September soll nämlich die Volksinitiative der Jungen SVP Bern, welche den Verkauf der Reitschule im Baurecht auf den 31. März 2012 an den Meistbietenden verlangt, dem Volk vorgelegt werden. Ob diese Abstimmung stattfinden kann, ist nun nach Eingang der Beschwerde offen.
Der Entscheid enhalte in der Regel auch einen Beschluss über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, sagte Lerch weiter. Lerchs Vorgängerin Regula Mader hat in letzter Zeit zweimal Gemeindebeschwerden aus der Stadt Bern die aufschiebende Wirkung entzogen.
Doch kann der Entscheid des Regierungsstatthalteramts jeweils ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
SDA/js
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