Regionalgericht OberlandBeschuldigter mangels Beweisen freigesprochen
Einem Mann wurden massive Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Last gelegt. Das Gericht konnte ihm diese jedoch nicht nachweisen.

An einem Sommernachmittag des Jahres 2017 war im oberen Gürbetal ein Automobilist mit einem PS-starken Fahrzeug schnell unterwegs. Viel zu schnell. Er beschleunigte auf trockener, im wesentlichen gerader Strasse, bei guten Strassen- und Sichtverhältnissen das Fahrzeug so stark, dass er in einer Ortschaft die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts – unter Berücksichtigung der Tachogenauigkeit – um 66,9 km/h überschritt. Auf einem Streckenabschnitt ausserorts, auf welchem die Tempolimite 60 km/h beträgt, kam es zudem zu einer Überschreitung um 63,1 km/h.