Stadtregierung erklärt Initiative für ungültigBerner Stimmvolk darf nicht über Gratis-ÖV abstimmen
In Bern wird die Initiative zur Gratis-Benutzung des ÖV nicht dem Volk vorgelegt. Der Gemeinderat hat sie für ungültig erklärt – doch die linken Initianten geben nicht auf.

Gratis Tram- und Busfahren für alle: Das fordert die Partei der Arbeit (PdA) und die Kommunistischen Jugend mit einer Volksinitiative in der Stadt Bern. Doch so schnell wird der utopisch anmutende Plan nicht umgesetzt werden: Der Gemeinderat hat das Volksbegehren für ungültig erklärt, weil es nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar sei.
Die Initiative verlangt, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Benutzerinnen und Benutzer künftig kostenlos sein solle. Die Stadtregierung zeigt in einer Mitteilung vom Montag zwar Verständnis für das Grundanliegen der Initiative, kommt aber zum Schluss, dass diese gegen die Bundesverfassung verstosse. Demnach sind die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer zu bezahlen.
Dies schliesse die Möglichkeit der Transportunternehmen nicht aus, verschiedene Angebote zu entwickeln und Vergünstigungen anzubieten. Mit der Bundesverfassung vereinbar seien zudem Gratistickets für Touristinnen und Touristen oder Kinder bis zu einem bestimmten Altersjahr.
Auch in Zürich ungültig erklärt
Eine generelle Kostenlosigkeit sehe das übergeordnete Recht aber nicht vor. Den Kantonen und Gemeinden sei es nicht gestattet, abweichende Regelungen zu erlassen, hält die Berner Stadtregierung fest. In seiner Begründung für die Ungültigerklärung verweist der Gemeinderat auch auf die Stadt Zürich: Dort sei eine ähnlich lautende Initiative von den Urhebern zurückgezogen worden, nachdem die Exekutive dem Parlament die Ungültigkeitserklärung beantragte.
Komitee will Entscheid anfechten
Das Initiativkomitee äusserte am Montagabend in einer Mitteilung sein Befremden über den Entscheid, der eine Volksabstimmung über ein wichtige ökologisches und soziales Anliegen verhindern wolle.
Es kündigte an, den Beschluss des Gemeinderats anzufechten. Dessen Argumentation sei rechtlich nicht haltbar. Dies allein schon, weil der Initiativtext übergeordnetes Recht ausdrücklich vorbehalte und sich nur auf Tarife des öffentlichen Verkehrs beziehe, die in der Kompetenz der Stadt lägen. Der vom Gemeinderat Verfassungsartikel beziehe sich zudem auf die überregionale Schieneninfrastruktur und nicht auf die Fahrpreisgestaltung beim innerstädtischen Tram- und Busverkehr.
Auch der Hinweis auf eine ähnliche Initiative in der Stadt Zürich sei nicht zutreffend, so die Initianten. Das dortige Volksbegehren habe Nulltarife nur für Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt Zürich vorgesehen und habe damit offensichtlich gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit verstossen. Diesen Fehler mache die Berner Initiative nicht.
Die PdA und die Kommunistische Jugend Bern hatten ihre Gratis-ÖV-Initiative im März 2021 mit insgesamt 6’500 Unterschriften bei der Stadtkanzlei eingereicht.
Das Berner Stadtparlament hatte bereits Ende Juni 2020 einen Vorstoss für Gratis-ÖV abgelehnt. Der Gemeinderat hatte zuvor vor den hohen Kosten einer solchen Lösung gewarnt.
SDA/awb
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