Berner Regierungsratskandidaten bleiben auch nach Tod wählbar
Der Tod eines Regierungsratskandidaten ist im Kanton Bern kein Grund, um eine Wahl zu verschieben. Das machte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) deutlich.

Nach dem Tod eines Staatsratskandidaten im Nachbarkanton Neuenburg war die Wahl verschoben worden. Im Kanton Bern sei für diesen Fall kein besonderes Verfahren vorgesehen, hielt Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) in ihrer Interpellation fest und plädierte dafür, die «Gesetzeslücke» zu füllen.
Die Sache sei im Kanton Bern klar geregelt, entgegnete der Regierungsrat. Handlungsbedarf sehe er nicht. Sterbe ein Kandidat vor dem Wahltag, bleibe er wählbar, auch wenn das womöglich pietätlos erscheine. Immerhin sei er rechtsgültig angemeldet worden.
Neuer Urnengang falls gewählt
Der Vorteil des Berner Systems sei, «dass die Wahl nicht verschoben werden muss». Der Nachteil liegt ebenfalls auf der Hand: Wird ein Toter gewählt, muss umgehend ein neuer Urnengang angeordnet werden.
Die Interpellantin ist von der Antwort der Regierung nur teilweise befriedigt, wie sie am Montag vor dem Rat erklärte.
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