Berner Polizei: Rückgang der DNA-Entnahmen hat seinen Preis
Wegen eines Bundesgerichtsentscheids dürfen bei Straftaten seltener DNA-Proben entnommen werden. Dies erschwere die Arbeit der Polizei, so der Kripo-Chef.

Die Berner Kantonspolizei kann bei mutmasslichen Straftaten deutlich seltener DNA-Proben entnehmen als noch vor zwei Jahren. Das erschwere die Ermittlungen etwa bei Einbruchdiebstählen, sagte Kripo-Chef Thomas Sollberger am Montag bei der Präsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016.
Der Rückgang der DNA-Entnahmen geht ihm zufolge auf einen Bundesgerichtsentscheid von Ende 2014 zurück. «Es ist nicht an uns, die Rechtsprechung zu kritisieren», sagte Polizeikommandant Stefan Blättler vor den Medien. Die Bevölkerung müsse sich aber bewusst sein, dass der Rechtsstaat nicht alles erlaube, was möglich wäre.
Dieser Umstand führe dazu, dass manche Straftaten schlicht nicht aufgeklärt werden könnten. «Am Schluss ist es am Gesetzgeber zu entscheiden, welche Spielregeln bei der DNA-Entnahme gelten sollen», stellte Blättler fest.
Im Kanton Bern werden pro Monat etwa 400 Personen «erkennungsdienstlich behandelt», wie Kripo-Chef Sollberger sagte: Die Fingerabdrücke werden genommen, die Körpergrösse festgestellt, die Personalien gemäss Pass registriert. Früher machte man in 80 Prozent aller Fälle einen Wangenschleimhaut-Abstrich und konnte dann eine DNA-Auswertung vornehmen. Heute sind es nur noch 30 Prozent.
Das liegt laut Sollberger daran, dass das Bundesgericht die Hürden für ein DNA-Profil massiv erhöht hat, wenn zum Beispiel ein Einbrecher in flagranti erwischt wird. Wenn dieser in einer fremden Wohnung erwischt werde und Deliktsgut auf sich trage, könne er ja auch ohne DNA-Beweis überführt werden, finde das Bundesgericht.
«Keine Daten auf Vorrat»
Die Berner Polizei würde trotzdem gerne ein DNA-Profil erstellen, weil Einbruchdiebstähle oft von Wiederholungstätern begangen würden. Doch das Bundesgericht verlange «erhebliche und konkrete Anhaltspunkte», dass der Betroffene in weitere Delikte von gewisser Schwere verwickelt sein könnte. An dieser Hürde scheitere oft eine DNA-Entnahme.
«Wir wollen keine DNA-Datenbank äufnen mit unnötigen Daten», betonte Sollberger. Es gebe aber viele Fälle, wo eine DNA-Entnahme eben sinnvoll wäre, etwa auch bei mutmasslichen Betrügern. Wie Kommandant Blättler auf Nachfrage bestätigte, gilt das gleiche aus Sicht der Polizei auch für Hausbesetzer und Demonstranten, die sich strafbar gemacht haben könnten.
Das Bundesgericht hat die Berner Polizei mehrmals wegen DNA-Entnahmen zurückgepfiffen - so Ende 2014 wegen des Vorgehens gegenüber Asyl-Aktivisten, und ein Jahr später im Fall einer jungen Frau, die sich Polizisten in den Weg stellte. Laut Bundesgericht ging die Berner Polizei auch zu weit, als sie 2015 ein DNA-Profil von einem widerspenstigen Demonstranten erstellen wollte.
SDA/flo
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