53 Monate FreiheitsstrafeBerner Obergericht verschärft Strafe gegen «Serienbetrüger» Zölch
Das Berner Obergericht verschärft die Strafe gegen Franz A. Zölch. Der einstige Jurist wurde zweitinstanzlich zu vier Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Betrugsprozess gegen Franz A. Zölch hat das Berner Obergericht die Strafe verschärft. Der einst renommierte Jurist wurde zweitinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Zölch sei «ein Serienbetrüger ohne Einsicht und Reue», sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Zurecht sei das Regionalgericht zum Schluss gekommen, dass sich Zölch des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht habe.
Die Vorinstanz hatte Zölch zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten verurteilt und war dabei von einer Deliktsumme von 330'000 Franken ausgegangen. In einigen Fällen hatte das Regionalgericht Zölch freigesprochen und Opfern vorgeworfen, sie hätten leichtfertig Geld geliehen.
Das Obergericht korrigierte dies und kam auf eine Deliktsumme von 623'000 Franken. Angemessen dafür sei eine – unbedingte – Freiheitsstrafe von 53 Monaten. Der 73-Jährige sei zwar schwer nierenkrank, sagte der Gerichtspräsident. Doch eine Dialyse könne er auch hinter Gitter bekommen.
Zölch blieb dem Prozess am Obergericht fern. Er leide unter Schwindelanfällen und liege deshalb im Spital, hatte sein Verteidiger zum Prozessbeginn erklärt.
Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zölchs Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 56 Monaten.
Arglistige Täuschung
Das Obergericht sah es für erwiesen an, dass Zölch jahrelang Freunde und Bekannte arglistig getäuscht habe, um zu Geld zu kommen. Mitunter sei er geradezu bösartig und perfide vorgegangen. Auch sei er zum Beispiel nicht davor zurückgeschreckt, eine alte Liebe auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.
Das Geld habe er gebraucht, weil seine Geschäfte seit Jahren defizitär gewesen seien. Ausserdem war «das Vermögen weg und die Ehefrau weg», wie der Gerichtspräsident sagte. Die Löcher seien zu gross gewesen, als dass man sie jemals hätte stopfen können.
Tiefer Fall
Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Berner Regierungsrätin. Er war bestens vernetzt, was er laut Obergericht für seine Betrügereien ausnutzte.
Zölch habe sich selbst als «grandiosen Medienanwalt, Sonnyboy und Sonnenkönig» verstanden und auch so präsentiert, sagte der Gerichtspräsident. Gleichzeitig habe er die Augen vor der Realität verschlossen und nicht wahrhaben wollen, wie schlecht seine finanzielle Lage sei. Das habe nicht zu seinem Weltbild gepasst.
Die Deliktsumme von gut einer halben Million Franken ist womöglich nur die Spitze des Eisbergs. Es sind lediglich die Fälle, die zur Anklage kamen. Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) geht davon aus, dass insgesamt etwa hundert Personen um rund vier Millionen Franken gebracht wurden.
Kritik an Zölchs Verhalten bei Verkehrsunfall
Das Berner Obergericht hat Franz A. Zölch am Mittwoch auch für dessen Verhalten bei einem Unfall Anfang März 2021 kritisiert. In einem Kreisel in der Nähe von Thun habe er eine Velofahrerin angefahren, berichtete der Gerichtspräsident.
Zölch sei zunächst weitergefahren und habe sich erst danach an die Polizei gewandt. Dabei habe er erklärt, er sei mit dem Kopf woanders gewesen, doch im Nachhinein sei ihm plötzlich bewusst geworden, dass er vielleicht im Kreisel ein Velo erfasst habe.
Der Gerichtspräsident bezeichnete dieses Verhalten als unglaubwürdig, aber auch als typisch für den Beschuldigten: Er könne einfach nicht dazu stehen, was er getan habe.
Der Polizei habe er angegeben, er beziehe eine monatliche Rente von 2390 Franken und habe Schulden von rund 300'000 Franken. «Wenn wir ehrlich sind, sind es wohl mehrere Millionen Franken», merkte der Gerichtspräsident an.
Im übrigen sei es rätselhaft, wie man sich mit einer Rente von 2390 Franken eine prächtige Wohnung und ein Auto leisten könne. Offenbar habe Zölch ja noch für einen Verlag gearbeitet, aber auch diese Einkünfte habe er nicht von sich aus deklariert.
Das Obergericht lehnte es bei der Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs ab, die Strafe wegen «medialer Vorverurteilung» zu mildern. Die Artikel seien korrekt gewesen, und Zölch habe sich stets medienwirksam positioniert. «Wenn man die Presse dermassen sucht, darf man sich nicht wundern, wenn einen die Presse auch findet.»
SDA/chh
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