Sie war bereits vorbestraftBerner Klima-Aktivistin in Zürich wegen Banken-Blockade verurteilt
Eine 29-jährige Bernerin wurde in Zürich wegen Nötigung verurteilt. Sie muss 60 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen.

Das «Klima-Camp» in Zürich vom vergangenen Sommer bringt einer 29-jährigen Schweizerin aus dem Kanton Bern eine Vorstrafe ein: Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen einer Blockade-Aktion auf dem Paradeplatz verurteilt.
Der Strafbefehl bedeutet eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken wegen Nötigung. Der bedingte Vollzug fällt für sie weg, weil sie wegen zwei anderen Klimademos bereits vorbestraft ist und die Zürcher Aktion während ihrer Probezeit stattfand. Auch eine frühere bedingte Geldstrafe muss sie nun bezahlen.
Die Beschuldigte lasse sich durch Strafen offensichtlich nicht davon abbringen, erneut straffällig zu werden, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Eigentlich wollte die Klimaaktivistin heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich gegen ihre Bestrafung prozessieren. Sie zog ihre Einsprache jedoch zurück, weshalb der Strafbefehl nun rechtskräftig wird.
Zwei Tage im Gefängnis
Die Bernerin machte am «Klima-Camp» auf der Zürcher Hardturmbrache mit, das im vergangenen Sommer stattfand. Am 2. August setzten sich rund 200 Aktivistinnen und Aktivisten vor die Eingänge der Grossbanken UBS und CS am Paradeplatz und bildeten eine «Menschenblockade».
Die Aktivisten ketteten sich mit Kabelbindern zusammen und steckten ihre Arme in PVC-Rohre und mitgebrachte Fässer, so dass die Polizei sie nur schwer voneinander lösen konnte. Auch Velos wurden aneinander gekettet und zu einer Blockade aufgebaut.
Mitarbeitende und Kunden konnten deshalb während mehrerer Stunden die Banken nicht mehr betreten. Die Klimabewegung protestierte mit ihrer Blockade gegen die Investitionen der Schweizer Banken in Erdöl, Gas und Kohle. Die Polizei nahm 83 Aktivistinnen und Aktivisten fest. Die Beschuldigte sass zwei Tage im Gefängnis.
Weitere Verurteilung
Bereits am Freitag vergangener Woche hatte eine 28-jährige Studentin aus dem Kanton Freiburg die Einsprache gegen ihren Strafbefehl zurückgezogen. Auch sie hatte im Rahmen der Aktionswoche «Rise up for Change!» an der Banken-Blockade auf dem Paradeplatz teilgenommen und war dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden. Auch sie hatte, wie die 29-jährige Bernerin, zwei Tage in Polizeihaft verbringen müssen.
SDA/ske/thas.
Fehler gefunden?Jetzt melden.