Berner Justiz soll Nationalität von Straftätern «in der Regel» nennen
Ein Vorstoss der SVP verlangte, dass die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern genannt wird. Dies hätte gegen Bundesrecht verstossen. Nun werden die Namen «in der Regel» genannt.

Das Berner Kantonsparlament möchte, dass die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern gegenüber der Öffentlichkeit «in der Regel» genannt wird. Mit dieser Formulierung hat die SVP einen bereits 2016 überwiesenen Vorstoss entschärft, der gegen Bundesrecht verstiess.
Vor drei Jahren überwies das Parlament die Forderung aus den Reihen der Volkspartei, dass die Justiz- und Polizeibehörden die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern konsequent nennen soll. Damit würde der Kanton Bern gegen Bundesrecht verstossen, kam jedoch ein Rechtsgutachter zum Schluss.
Die Mehrheit der vorberatenden grossrätlichen Sicherheitskommission beantragte dem Kantonsparlament daher, den Vorstoss von 2016 als erledigt abzuschreiben. Ein Minderheit der Kommission zweifelte den Widerspruch zu Bundesrecht weiter an. Um dem Anliegen dennoch rechtskonform zum Durchbruch zu verhelfen, kam aus den Reihen der SVP eine Planungserklärung zum Bericht. Darin wurde festgehalten, dass die Nationalität "in der Regel" zu nennen sei.
In diesem Sinn nahm der Rat den Bericht am Dienstag zur Kenntnis und stimmte der Planungserklärung knapp mit 78 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Der Widerstand kam aus dem rot-grünen Lager. Die Planungserklärung ist für die Regierung politisch insofern verbindlich, als sie eine Abweichung vom grossrätlichen Willen begründen müsste.
SDA/tag
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