Berner Hundehalter spart 80 Franken – und zahlt dafür teuer
Ein Hundehalter aus dem Berner Oberland hat vor dem Verwaltungsgericht zwar einen Teilerfolg errungen und muss seiner Wohngemeinde nur 320 statt 400 Franken Hundetaxe zahlen. Doch diese Ersparnis kommt ihn teuer zu stehen.

Denn das Gericht verpflichtete ihn zur Zahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt 1040 Franken. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.
Der Mann hatte 2009 für seine fünf Hunde die Taxe von je 80 Franken bezahlt. 2010 schickte ihm die Gemeinde wiederum eine Rechnung über total 400 Franken. Sie wurde nicht beglichen - denn der Hundehalter machte geltend, er habe die Gemeinde schon Mitte Jahr darüber informiert, dass er gar keine Hunde mehr habe.
Die Gemeinde beharrte auf ihrer Forderung und erhielt Recht vom Regierungsstatthalter in Thun: Der Hundehalter habe keine Beweise dafür geliefert, dass er am 1. August 2010 tatsächlich keine Hunde mehr gehabt habe. Die Angaben seien «unvollständig und kaum nachvollziehbar».
Anteil an Verfahrenskosten
Das kantonale Verwaltungsgericht ging der Sache auf Begehren des Hundehalters nochmals nach und kam zum Schluss, dass der Mann einen der Hunde spätestens im Frühjahr 2010 nachweislich verschenkt habe. Dementsprechend müsse er die 80 Franken Taxe für dieses Tier nicht entrichten.
Weil er aber in vier von fünf Fällen den Beweis schuldig blieb, muss der Beschwerdeführer vier Fünftel der Verfahrenskosten berappen. 800 Franken schuldet er demnach dem Verwaltungsgericht und 240 dem Regierungsstatthalter von Thun. Die restlichen Verfahrenskosten muss die betroffene Gemeinde besteuern.
Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
SDA/js
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