Berner Crêpier verliert Abfallstreit vor Bundesgericht
Die Stadt Bern fordert von Take-Away-Ständen auf öffentlichem Grund zu Recht die Verwendung von Pfand- oder Mehrweggeschirr. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Crêpiers auf dem Bärenplatz abgewiesen, der eine Ausnahmebewilligung verlangt hatte.

Die Stadtberner Behörden verlangen von Standbetreibern auf dem Bärenplatz, die Ess- und Trinkwaren verkaufen, die Verwendung von Pfand- oder Mehrweggeschirr. Der Inhaber eines Crêpes- und Sirupstandes beantragte im März 2010 eine Ausnahmebewilligung zur Verwendung von Einweggeschirr, die ihm jedoch verwehrt wurde.
Nicht nur bei Grossveranstaltungen
Nach dem Berner Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne sind die Berner Gemeinden berechtigt, die Bewilligung zum Aufstellen und zum Betrieb von Verpflegungsständen auf öffentlichem Grund mit Auflagen zu verbinden.
Die entsprechende Bestimmung im Stadtberner Abfallreglement sei entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers dabei nicht nur auf Grossveranstaltungen zugeschnitten.
Zwar dürfte an solchen Anlässen die Tages-Abfallmenge weit grösser sein. Über die ganze Saison betrachtet würden aber auch Marktstände einen nicht unbedeutenden Anteil zum Abfall im öffentlichen Raum beitragen.
Mehraufwand zumutbar
Unbestritten sei zwar, dass die Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr für den Crêpier mit Mehraufwand und für die Kunden mit gewissen Unannehmlichkeiten verbunden sei.
Dem betroffenen Standbetreiber sei allerdings zuzumuten, die nach eigenen Angaben rund 100 Teller und Bestecke sowie die Sirupbecher nach Marktschluss mit einer Geschirrspülmaschine abzuwaschen oder abwaschen zu lassen.
Schliesslich liegt laut Bundesgericht auch keine verbotene Ungleichbehandlung der Gewerbegenossen vor, indem Betreiber von Take- Away-Ständen auf privatem Grund Einweggeschirr verwenden können. Allfällige Nachteile im Wettbewerb mit ortsfesten Betrieben rund um den Bärenplatz seien hinzunehmen.
SDA/chh
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