Berner Bronco zu Geldstrafe verurteilt
Ein Mitglied der Berner Broncos steht am Dienstag vor dem Regionalgericht in Bern. Der 50-Jährige soll einen Schuldner zweimal massiv bedroht haben. Das Gericht hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wegen versuchter Nötigung und einer Tätlichkeit ist ein Mitglied der Berner Broncos zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Regionalgericht in Bern sah es als erwiesen an, dass der Bronco gegenüber einem säumigen Schuldner zu weit gegangen war.
Er soll den Mann am Hals gepackt und ihm gedroht haben, er werde ihm ins Gesicht schneiden, wenn er die Schulden bei einer Bekannten des Broncos nicht begleiche. Einzelrichterin Bettina Bochsler folgte in diesen Punkten der Darstellung des Schuldners und verurteilte den Bronco zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 100 Franken.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe stets bestritten. Er habe den Mann zur Rede gestellt, ihn aber nicht bedroht, und er sei auch nicht übergriffig geworden, betonte er am Dienstag erneut. Das Urteil kann er ans Obergericht weiterziehen.
Der 50-Jährige, der dem Broncos Motorradclub angehört, wollte nach eigenen Angaben einer jungen Frau helfen. Diese hatte Geld von ihrer Grossmutter geerbt und wollte eine eigene Firma gründen. Ein Geschäftsmann versprach ihr Unterstützung.
Dafür habe sie dem Mann insgesamt 240'000 Franken überwiesen, berichtete die Frau vor Gericht. Dann sei sie misstrauisch geworden, weil der Mann gar nichts gemacht habe. Sie habe ihr Geld zurück verlangt und es auch mit einer Betreibung versucht - vergeblich. Deshalb habe sie sich an den Bronco gewandt.
Dieser gab an, er habe einfach Mitleid mit dem «Meitschi» gehabt, das sich von einem «Vaganten» habe ausnehmen lassen. Deshalb habe er ihr versprochen, den säumigen Schuldner zur Rede zu stellen.
Die beiden Männer sahen sich zweimal, das ist unbestritten. Im Kornhauskeller will der Bronco den Geschäftsmann nur aufgefordert haben, das Geld zurückzuzahlen. Der Schuldner fühlte sich bedrängt und meldete dies der Polizei. Mehr geschah nicht.
Zwei Darstellungen
Umstritten war vor Gericht hingegen, was sich am 27. Mai 2014 in der Schweizerhof-Passage abspielte. Der Schuldner gab an, der Bronco habe ihn am Hals gepackt und angerempelt. Zudem habe er ihm gedroht, ihm ins Gesicht zu schneiden, wenn er ihn das nächste Mal sehe und die Schuld dann immer noch offen sei.
Anders stellte der Bronco die Szene dar. Er habe den Unternehmer bloss am Arm gepackt und mit klaren Worten aufgefordert, nun endlich seine Schulden zu begleichen.
Vorwurf «frei erfunden»
Der Vorwurf der Drohung sei «frei erfunden», sagte Verteidiger Bruno C. Lenz. Der «stadtbekannte Schuldenmacher» habe einer jungen, etwas naiven Frau fast eine Viertelmillion Franken aus der Tasche gezogen. Der Bronco habe sich für die Frau eingesetzt, ohne tätlich zu werden oder jemanden zu bedrohen.
Anders sah es Einzelrichterin Bochsler. Sie ging von einem Griff an den Hals aus, was zweifellos eine Tätlichkeit sei. Plausibel sei auch, dass der Bronco den Schuldner verbal bedroht habe. Der Tatbestand der versuchten Nötigung sei damit erfüllt - erfolgreich war die Nötigung nicht, der Mann hat bis heute nichts zurückbezahlt.
Mehrere Verfahren
Der Bronco kam bereits 2012 und 2013 mit dem Gesetz in Konflikt. Beide Male erhielt er bedingte Geldstrafen aufgebrummt. 2012 ging es um Drohung und Nötigung, in diesem Fall wurde der bedingte Vollzug nun widerrufen.
Ein weiteres Verfahren am Regionalgericht in Thun ist seit Anfang dieses Jahres hängig, wie am Dienstag zu erfahren war. Dabei geht es um den Tatbestand der Erpressung.
SDA/sih
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch