Bern will nicht gegen «Wiedervereinigungsstiftung» vorgehen
Die Berner Kantonsregierung sieht keinen Anlass, rechtlich gegen die sogenannte Wiedervereinigungsstiftung im Kanton Jura vorzugehen.

Das schreibt sie in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Die Wiedervereinigungsstiftung habe 1989 zwar 300'000 Franken vom Kanton Jura erhalten, schreibt die Berner Regierung. Doch liege diese Geldüberweisung viel zu weit entfernt von den nun bevorstehenden Abstimmungen, als dass von einer indirekten Finanzierung der Kampagne gesprochen werden könnte.
Die Berner Regierung will deshalb - anders als dies Vorstösser Manfred Bühler (SVP/Cortébert) zumindest indirekt forderte - nicht wegen dieser Stiftung ans Bundesgericht gelangen.
Mit jurassischer Regierung besprochen
Mitte Mai hatten Vertreter der Berner Regierung an einer Medienkonferenz noch ein Fragezeichen hinter die genannte Stiftung gestellt. Und angekündigt, das Engagement der Stiftung beim nächsten Treffen mit der jurassischen Kantonsregierung zum Thema zu machen. Allenfalls werde das Engagement im Rahmen der Dreiparteienkonferenz gar dem Bund vorgetragen, hiess es damals.
Hintergrund war, dass die Stiftung Geld von jurassischen Gemeinden erhalten hatte und das Komitee «construire ensemble» finanziell unterstützte. Dieses Komitee setzt sich kantonsübergreifend für ein Ja der jurassischen und der bernjurassischen Bevölkerung zur Gründung eines neuen Kantons Jura ein.
Das hielt die bernische Regierung für problematisch angesichts des Versprechens beider Seiten, kein Steuergeld im Abstimmungskampf einzusetzen.
Inzwischen hat aber «construire ensemble» bekanntgegeben, das Komitee verzichte auf das Geld der Wiedervereinigungsstiftung. Mit der jurassischen Regierung hat die Berner Kantonsregierung wie angekündigt das Engagement der Wiedervereinigungsstiftung besprochen.
Weitere Antworten veröffentlicht
Die bernische Kantonsregierung hat am Montag auch weitere Antworten zu neuen Grossratsvorstössen zur Jurafrage veröffentlicht. Die Regierung verspricht darin unter anderem ausführliche Informationen vor dem Urnengang vom 24. November, aber nicht so ausführliche, wie sich das SVP-Grossrätin Anne-Caroline Graber (La Neuveville) gewünscht hätte.
Übertrieben fände es die Regierung, wenn sie im Zusammenhang mit dem Urnengang vom 24. November auch noch auf Themen wie Steuern, Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen oder eidgenössisches Finanzausgleichssystem eingehen müsste.
SDA/jzu
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