Weisung zu SozialhilfekürzungenKanton Bern ficht Statthalterentscheid an
Der Berner Regierungsstatthalter bezeichnete die Kürzung der Sozialhilfe einer vorläufig aufgenommenen Familie als unzulässig. Diesen Entscheid akzeptiert der Kanton Bern nicht und zieht in ans Verwaltungsgericht.

Der Kanton Bern akzeptiert nicht, dass der Berner Regierungsstatthalter kürzlich im Fall einer vorläufig aufgenommenen fünfköpfigen Familie die Kürzung der Sozialhilfe als unzulässig bezeichnete. Der Kanton Bern zieht den Statthalterentscheid ans kantonale Verwaltungsgericht weiter.
Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion am Mittwoch mitteilte, ist der Kanton Bern der Auffassung, er sei zur Beschwerde berechtigt. Dies, weil der Entscheid des Regierungsstatthalters eine sehr hohe präjudizielle Wirkung habe.
Auch sei es wichtig, die Rechtmässigkeit der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen gerichtlich zu klären.
chh/sda
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