Beizenbesitzer bestellte Brandstifter
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den Eigentümer des Restaurants Seerose in Moosseedorf bestätigt. Ein mutmasslicher Brandstifter verbuchte hingegen mit seiner Beschwerde einen Teilerfolg.

In einer bitterkalten Februarnacht 2006 zerstörte ein Brand das Restaurant Seerose am Moossee. Schnell war klar, dass das Feuer gelegt worden war. Die Täterschaft jedoch blieb lange unbehelligt. Bis sieben Jahre später einer der Beteiligten, ein ehemaliger Angestellter, im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren auspackte. Er habe gemeinsam mit einem Bekannten das Restaurant angezündet. Anstifter soll der Besitzer gewesen sein, der dadurch Versicherungsgelder für das alte Gebäude kassierte.
Gelder zurückzahlen
Gut dreizehn Jahre nach dem Brand ist der Fall juristisch immer noch nicht abgeschlossen. Der Eigentümer der Seerose und der nicht geständige Brandstifter sind mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangt. Dieses hat zwar jene des Besitzers abgewiesen und das Urteil des Berner Obergerichts bestätigt: eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt wegen Anstiftung zur Brandstiftung und Betrug. Zudem muss er den Versicherungen über eine Million Franken zurückbezahlen. Das kantonale Wirtschaftsstrafgericht hatte ihn noch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.
Der Besitzer machte vor Bundesgericht geltend, in der Anklage sei der Zeitpunkt der Tat nicht präzise genannt worden. Dadurch sei ein Entlastungsbeweis verunmöglicht worden. Es geht um dessen Äusserung, dass er nichts dagegen gehabt hätte, wenn es im Keller mal einen Funkenschlag geben würde. Und dass ihm dies 80'000 Franken wert wäre. «Trotz dieser ungenauen Zeitangabe war er in der Lage, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen», entgegnet das Bundesgericht.
Sein Verteidiger warf dem Obergericht zudem Voreingenommenheit vor. Es sei nicht mehr um die Frage gegangen, ob er eine Rolle bei der Brandstiftung gespielt habe, sondern welches seine Rolle gewesen sei. Zudem sei die Strafe zu hoch ausgefallen. Doch auch auf diese Argumente trat das Bundesgericht nicht ein. Die Feststellungen des Obergerichts seien nicht willkürlich gewesen, und am Strafmass gebe es nichts auszusetzen.
Begründung fehlt
Der andere Beschuldigte darf hingegen hoffen. Das Bundesgericht hiess seine Beschwerde gut, weil sein rechtliches Gehör verletzt worden war. Sein Verfahren geht zurück ans Obergericht. Dieses hatte ihn wegen Brandstiftung und Gehilfenschaft zum Betrug zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 19 Monaten verurteilt.
Bei dieser Beschwerde ging es um die Zeugenaussagen und deren Würdigung. Einige von ihnen hatten dargelegt, dass der Beschuldigte nicht beteiligt gewesen sei. Warum diese Aussagen nicht glaubhaft seien, habe das Obergericht nicht begründet, bemängelt das Bundesgericht. In einem zweiten Punkt ging es um eine vorgeladene Zeugin. Angeblich soll sie unter Druck des Seerose-Besitzers falsch ausgesagt haben. Dieser Frage ging das Obergericht nicht nach, obwohl die Verteidigung darauf hingewiesen hatte. «Der Fall war noch nicht spruchreif», fassen die Lausanner Richter zusammen.
Der dritte Beschuldigte, der das Verfahren wieder ins Rollen gebracht hatte, akzeptierte das Verdikt des Wirtschaftsstrafgerichts: eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen versuchter Brandstiftung.
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