Beim Biber den Konsens gefunden
Mehrere Gemeinden im Oberaargau und im Emmental haben die Erlaubnis erhalten, in Biberdämme einzugreifen. Allerdings sollen die Massnahmen zeitlich eng begrenzt bleiben.
Es sind die ersten vier Gemeinden überhaupt im Kanton Bern, bei denen das auf einem Bundesgerichtsbeschluss aus dem Jahre 2015 beruhende neue Verfahren zur Anwendung kommt. Zwar sind Biberdämme in der Vergangenheit auch schon andernorts entfernt worden. Bei den vorgesehenen Eingriffen in Rütschelen, Walliswil-Bipp, Wiedlisbach und Dürrenroth haben die Naturschutzorganisationen nun aber erstmals die Möglichkeit erhalten, vorgängig Stellung zu nehmen.
Es ist eine Gelegenheit, von der die Naturschützer denn auch Gebrauch gemacht haben. So habe die Aktion Hallo Biber! Mittelland von Pro Natura Bern und Solothurn sich unter anderem dafür eingesetzt, dass die vorgesehenen Eingriffe an Hauptdämmen als einmalige Massnahmen bewilligt würden, sagt Karin Thüler vom zuständigen Jagdinspektorat des Kantons Bern. Dabei müssten aber das Verhältnismässigkeitsprinzip eingehalten und die Bewilligungsdauer herabgesetzt werden.
Das Zusammenleben nachhaltig sichern
Wie der inzwischen rechtskräftigen Verfügung zu entnehmen ist, wurde den eingebrachten Punkten weitgehend Rechnung getragen. So gelten die jeweiligen Bewilligungen nun nicht wie ursprünglich geplant für fünf Jahre. Beim Moosbachkanal in Wiedlisbach etwa, wo Biberdämme schon zu Unterspülungen des Hotels Al Ponte und Überflutungen von Landwirtschaftsland führten, dürfen Eingriffe während der nächsten zwei Jahre vorgenommen werden. Ebenso in der Schwerzenbachmatte bei Rütschelen.
Für vier Jahre gilt die Verfügung beim Mülibächli zwischen Wiedlisbach und Walliswil-Bipp sowie beim Rotbach in Dürrenroth, wo durch die Eingriffe neuerliche Schäden ebenfalls verhindert werden sollen. Entfernt werden dürfen die Biberdämme dabei nur vor der Setz- und Säugezeit des Nagers, welche jeweils von Anfang April bis Ende Juli dauert.
In allen vier Gebieten sind die Eingriffe zudem mit der Auflage verbunden, dass die definierten Standorte einmal wöchentlich auf allfällige Biberaktivitäten hin überprüft werden. Zugleich müssen die Gemeinden innerhalb der jeweiligen Bewilligungsdauer ein Konzept erarbeiten, «das nachhaltig das Zusammenleben von Mensch und Biber im vorliegenden Gebiet gewährleistet».
«Geradezu vorbildlicher» Kanton Bern
Aus Sicht des Naturschutzes sei die Verfügung so vertretbar, sagt Peter Lakerveld von Hallo Biber! Mittelland. Er sei froh, dass der Kanton die Eingaben seiner Organisation in grossen Teilen berücksichtigt habe. Überhaupt stellt Lakerveld, der in Biberprojekten in der ganzen Schweiz involviert ist, dem Kanton Bern ein gutes Zeugnis aus. In Sachen Biber sei dieser, was die Kommunikation zwischen Landwirten, Verwaltungen und Naturschutzorganisationen angehe, «geradezu vorbildlich».
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