Leserreaktionen«Bei Sportanlässen sollte das Hymnenprozedere weggelassen werden»
Leserinnen und Leser äussern sich zu aktuellen Themen. Unter anderem zum Singen der Nationalhymne an der EM.

Zu «Eine italienische Lehrstunde für die Schweiz»
Unsere Fussballnati muss erneuert werden. Ganz oben will ich nicht nette Funktionäre, sondern echte Führer. Ich will einen Trainer mit Autorität und Überzeugungskraft, der die jeweils besten Spieler auswählt und motiviert und nicht immer seine verwelkten Lieblinge bevorzugt. Auf dem Platz will ich keine narzisstischen Selbstdarsteller, sondern leistungswillige Teamplayer, die den Stellenwert einer EM erkennen und über sich hinauswachsen. Das Wir steht über dem Ich. Hingegen verstehe ich das (oft kritisierte) Nichtsingen der Nationalhymne. Ich verlange von andersgläubigen Spielern nicht, dass sie inbrünstig «Gott im hehren Vaterland» singen. Das Land ihrer Väter ist ein anderes. Da ist Schweigen ehrlicher. Der rote Pass allein garantiert noch keine emotionale Bindung. So oder so ist es höchste Zeit, den schwülstigen, religiös verbrämten Hymnentext durch einen zeitgemässen zu ersetzen. Ich würde bei Sportanlässen das ganze Hymnenprozedere weglassen. Martin Hauswirth, Thun
Es ist eine Schande, zuzuschauen, wie die Schweizer Vertreter an der EM (Mannschaft, Trainer, Betreuer) sich blamieren, wenn die Nationalhymne gespielt wird. Praktisch alle anderen Nationalmannschaften singen ihre Hymne inbrünstig. Ich habe einen Vorschlag für die Schweizer Nati: Wenn sie frühzeitig aus dem Turnier ausscheidet, hätte das Team viel Zeit, um die Nationalhymne zu lernen. Fussballspielen können sie ja schon.Mario Giacometti, Gsteigwiler
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Zu «Die Mehrheit lehnt das Rahmenabkommen ab»
Mit der Wahrheit nehmen es die Europa-Gegner nicht so genau, denn das EWR-Nein (vor vielen Jahren), welches von der SVP-Seite hochgelobt wurde, bereitete uns während zehn Jahren grosse Schwierigkeiten. Das wird aber gerne verschwiegen. Aber auch andere Entscheide, getragen von der rechten Seite, wirken sich immer wieder negativ aus. Ein Armutszeugnis ist der Abbruch der Verhandlungen betreffend des Rahmenvertrages. Leider hat sich die unheilige Allianz, SVP und Gewerkschaften etc., durchsetzen können. Die Rosinenpickerei bei den bilateralen Verträgen wurde längst erkannt. Diverse Leute im Ausland sind aber froh, wenn sie Geld in der «souveränen und neutralen» Schweiz anlegen können. Hansruedi Burkhard, Urtenen-Schönbühl
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Zu «Nach dem Knall beginnt der Streit von vorne»
Was ist wohl mit dem legendären gesunden Menschenverstand der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger passiert? Das CO2-Gesetz, ein bescheidener, allgemein verträglicher Anfang für den Umweltschutz, abzulehnen und ein Antiterrorgesetz, das erlaubt, jugendliche übereifrige Umweltschützer als Verbrecher zu brandmarken und zu verurteilen, gutzuheissen, widerspricht jeglicher Vernunft und Weitsicht. Wenn eine Bundesrätin sich auf diese Weise starkmacht, ist das äusserst bedenklich. Skandalös, wenn Bundesrichter mit der Begründung, bei der gegenwärtigen Klimabedrohung handle es sich nicht um einen Notstand, engagierte Umweltschützer rechtlich ahnden. Die Umweltzerstörung ist eine Tatsache und viel weiter fortgeschritten, als man glaubt. Wer sie immer noch ignoriert und nicht wahrhaben will, sollte sich die Lektüre des Berichtes der jüngsten Polarexpedition von Markus Rex vornehmen.Peter Marthaler, Worb
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Zu «Kinderbetreuung: So schneiden wir ab»
Dieses Kapitel kommt immer wieder auf den Tisch. Muss denn wirklich die ganze Bevölkerung bei der Kinderbetreuung noch mehr abgezockt werden? Entweder man stellt Kinder auf die Welt und die Mutter betreut das Kind in den ersten Jahren, eventuell mit der Mithilfe der Grosseltern, oder man will mit zwei Einkommen den Wohlstand beibehalten. Aber dann soll man auch für die Betreuung der Kinder aufkommen. Ist das zu viel verlangt? Kaum kehrt man langsam zu normalen Zeiten zurück, wird in der angeblich reichen Schweiz, festgestellt, dass das Land in der Betreuung der Kinder weltweit auf Rang 38 steht und nun das Volk wieder in die Tasche greifen soll. Robert Stämpfli, Langenthal
Die Kita-Nutzerinnen und Kita-Nutzer dürfen keinesfalls gegenüber jenen Personen, welche ihre Kinder selber betreuen, finanziell bevorteilt werden. Wenn schon höhere Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung, dann dürfen diese nur für Doppelverdiener-Haushalte mit einem minimalen doppelten Arbeitspensum ausgerichtet werden. Und jene Eltern, welche auf Lohn verzichten, um die eigenen Kinder zu betreuen, bekommen diese auch eine Entschädigung vom Staat? Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn die Kinder ab und zu ihre Eltern auch untertags zu Gesicht bekommen. Alex Schneider, Küttigen
Link zum Artikel: «So schneidet die Schweiz punkto Kinderbetreuung ab»
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