Bei Demos hat Nause das Sagen
Die unbewilligte Anti-WEF-Demo vom Wochenende warf einige Fragen auf: Wann lässt man eine solche Kundgebung laufen, und wer entscheidet darüber?

Oktober, 2017: Linksautonome planen in Bern eine Anifa-Demo, eine Bewilligung wird bewusst nicht eingeholt. Die Polizei verhindert die Kundgebung mit einem Grosseinsatz, mehrere Personen werden festgenommen.
Januar, 2018: Linksautonome planen in Bern eine Anti-WEF-Demonstration. Auch hier liegt keine Bewilligung vor. Die Polizei lässt die Kundgebung jedoch laufen, und rund 500 Menschen ziehen friedlich durch die Stadt Bern.
Vergleicht man die Demonstration von vergangenem Wochenende mit ähnlichen Ereignissen, ist der Unterschied frappierend. Was die Frage aufwirft, wer genau darüber entscheidet, ob eine unbewilligte Demonstration laufen gelassen oder verhindert wird.
Absprache zwischen Stadt und Polizei
Christoph Gnägi, Sprecher der Kantonspolizei Bern, erklärt: «Im Vorfeld findet eine gemeinsame Lagebeurteilung von Polizei, Stadt und anderen Beteiligten statt. Den Einsatzauftrag erteilt uns aber die Stadt Bern.» Dies bedeutet: Der definitive Entscheid wird von Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) gefällt.
Anders verhalte es sich bei Entscheidungen, die während der Kundgebung gefällt werden müssen, erklärt Gnägi weiter. Hier sei es grundsätzlich die Polizei, die sich für oder gegen das Eingreifen entscheidet. So auch am Samstag, als Demonstranten ein «Kill-Trump»-Plakat mit sich trugen. «Weil die Kundgebung friedlich verlief, wäre ein Eingreifen nicht verhältnismässig gewesen», erklärt Gnägi.
Ein Verfahren gegen die Plakatträger wurde bisher nicht eingeleitet; noch kläre man mit der juristischen Abteilung ab, ob ein Tatbestand vorliege. Dann erst würde die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Auch eine Anzeige liege noch nicht vor.
sm
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch