Behörden verweigerten Akteneinsicht meist zu Unrecht
Lehnt eine Behörde ein Gesuch um Akteneinsicht ab, kann Schlichtung verlangt werden. Wer das im Jahr 2014 tat, erhielt fast immer Recht. Eine Behörde wurde besonders oft gemassregelt.

Im laufenden Jahr haben Journalisten, Privatpersonen und Interessenvertreterinnen insgesamt 44 Mal beim Öffentlichkeitsbeauftragten angeklopft und um eine Schlichtung ersucht. Ihnen war zuvor von Behörden die Einsicht in Dokumente verwehrt worden. In 93 Prozent der Fälle massregelte der Öffentlichtkeitsbeauftragte die Behörde.
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat zum Jahresende die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ausgewertet und festgestellt, dass die Schweizer Medienschaffenden «fast immer Recht erhielten».
ENSI fünf Mal ermahnt
Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war 2014 das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, wie der Verein mitteilte. Fünf Mal musste sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen. Fünf Mal wies er die in Brugg AG stationierte Nuklearaufsicht zurecht und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Auf der Rangliste der «transparenzskeptischen» Verwaltungsstellen findet sich auch der Nachrichtendienst, der 2014 drei Mal zu Transparenz angehalten wurde, die ETH Zürich und der ETH-Rat, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Migration und die Kommission für Technologie und Innovation.
Oft hatten die Behörden die Einsichtsbegehren der Journalistinnen und Journalisten pauschal abgelehnt. Der Öffentlichkeitsbeauftragte musste daher wiederholt darauf hinweisen, dass pauschale Begründungen nicht zulässig sind, wie der Verein weiter schreibt.
Keine wertfreie Haltung
«Geht ein Amt korrekt vor, wägt es zwischen den Transparenz-Interessen der Öffentlichkeit und möglichen Ausnahmeregelungen sorgfältig ab», hält der Verein fest. Wenn sich ein Amtschef pauschal und willkürlich gegen eine Einsicht wehre, sei dies ein Indiz dafür, «dass Einsichtsgesuche bei einigen Verwaltungsstellen als brisantes Polit-Geschäft gelten und nicht wertfrei gemäss der geltenden Rechtspraxis behandelt werden».
Bei der Förderung des Öffentlichkeitsprinzips spiele der Öffentlichkeitsbeauftragte eine wichtige Rolle. «Er stutzt die Willkür mancher Amtsstuben-Chefs auf die rechtlichen Realitäten zurück», schreibt der Verein.
Einen weiteren Makel hat der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch bei seiner Jahresauswertung festgestellt: Die langen Bearbeitungszeiten von Schlichtungsanträgen. Statt wie gesetzlich vorgesehen nach einem Monat erhielten Medienschaffende und Bürger 2014 erst nach durchschnittlich 15 Monaten einen Schlichtungsentscheid.
SDA
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch