Behörde getäuscht – Roter Pass weg
Ein Iraker muss den Schweizer Pass, den er durch eine erleichterte Einbürgerung in Köniz erhalten hatte, wieder abgeben. Der Mann hatte die Behörden mit falschen Angaben getäuscht.

Die Rechnung ging für den Iraker nicht auf. Auch das Bundesgericht kommt klar zum Schluss: Der Mann muss den Schweizer Pass wieder abgeben. Nur dank falschen Angaben sei er im Oktober 2007 in Köniz erleichtert eingebürgert worden. Es war nicht das einzige Mal, dass der 38-Jährige den Behörden nicht reinen Wein eingeschenkt hatte, wie aus den Urteilen des Bundesgerichts und der Vorinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, hervorgeht.
Der kurdische Iraker reiste im August 1999 illegal in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Zwei Jahre später lehnte das damalige Bundesamt für Flüchtlinge das Gesuch ab und verfügte die Wegweisung. Nur drei Wochen später heiratete er eine Schweizerin, ein Jahr später kam der gemeinsame Sohn zu Welt.
2006 stellte der Iraker ein Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung. Diesem wurde stattgeben, auch wegen einer gemeinsamen Erklärung der Eheleute, wonach sie in einer stabilen Gemeinschaft zusammenlebten. Nur ein Jahr später folgte die Trennung, die Ehe wurde im April 2013 rechtskräftig geschieden.
Falscher Name
Nach dieser Scheidung beantragte der Iraker die Berichtigung seines Namens und seines Jahrgangs. Aus Angst vor Repressalien habe er auf seiner Flucht falsche Angaben gemacht. Jetzt müssten diese geändert werden, sonst könne er seine neue Partnerin, mit der er im Irak zwei Kinder habe, nicht heiraten.
Das Ganze rief das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf den Plan. Es eröffnete ein Verfahren, und erklärte die Einbürgerung für nichtig. Dabei kamen die Details aus dem Eheleben zutage.
Seine Frau gab an, die Ehe sei von Anfang an schlecht gelaufen, weil er fremdgegangen sei. Er habe sich kaum um den Sohn gekümmert und Geld nach Kurdistan geschickt. Die Frau hat das wegen des gemeinsamen Sohnes lange Zeit geduldet.
Nach der Einbürgerung sei es jedoch schlimmer geworden. Der Iraker schrieb von einer harmonischen und glücklichen Ehe mit nur vereinzelten Meinungsverschiedenheiten, die erst 2008 zu bröckeln begonnen habe. Aber für das Gericht bestanden doch offensichtlich von Anfang an grosse Spannungen zwischen den Eheleuten.
Beim Verfahren stellte sich zudem heraus, dass der Mann – entgegen seinen ersten Angaben – bereits im Januar 2010 unter anderem Namen im Irak wieder geheiratet hatte. Die beiden Kinder hat er im Dezember 2015 anerkannt, wodurch auch die beiden, ein Sohn und eine Tochter, das schweizerische Bürgerrecht erhielten.
Absicht offensichtlich
Für das Bundesgericht liegt aufgrund der Chronologie nahe, dass für den Mann mit der Heirat 2001 die Erlangung des Schweizer Passes im Vordergrund stand. Dafür spreche der Zeitpunkt kurz nach dem negativen Asylentscheid, dass er seine wahre Identität nicht enthüllte und die Ehe kurz nach der Einbürgerung scheiterte.
Ein weiteres starkes Indiz ist für das Gericht, dass er in den Irak reiste und dort eine Frau aus seinem Kulturkreis heiratete, ohne die Scheidung abzuwarten.
Das Bundesgericht kommt damit zum gleichen Schluss wie das SEM: Der Iraker hat das Bürgerrecht erschlichen. Es ist – wie jenes der Kinder im Irak – nichtig.
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