Behinderter vergeht sich an Bub
Ein junger Mann verging sich im mittleren Emmental an einem Kind. Das Regionalgericht sprach den geistig behinderten Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei.

Die Verfahrenskosten von 17000 Franken übernimmt der Kanton ebenso wie die Auslagen für den Verteidiger. Foto: Thomas Peter
Was als «Doktorspiele» begann, endete als Strafverfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau: Die Staatsanwaltschaft warf einem 20-jährigen Schweizer sexuelle Handlungen mit einem Kind vor. Der Angeklagte, der damals als Pflegesohn bei einer Familie im mittleren Emmental lebte, soll den 10-jährigen Buben des Paars im Keller des Hauses mehrfach gezwungen haben, die Hose herunterzulassen.