Behindertengerecht ab 2024? «Das ist klar nicht zu schaffen»
Das Gesetz stellt die SBB vor eine riesige Herausforderung. In Bern wird das Gesetz nicht fristgerecht eingehalten werden können, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig sagt. Dennoch lasse man Kunden im Rollstuhl nicht im Regen stehen, betonen die SBB.
Ab 2024 muss der Bahnhof Bern gemäss BehiG eigentlich für Menschen mit einer Behinderung autonom nutzbar sein. Heute ist er das nicht. Wird er es im Jahr 2024 sein? «Nein, das ist klar nicht zu schaffen», sagt SBB-Mediensprecher Christian Ginsig.
Autonomes Reisen wird in Bern erst möglich sein, wenn die Perronanlagen auf eine Perronhöhe von 55 Zentimeter erhöht worden sind. «Das wird aber nicht vor 2035 der Fall sein», so Ginsig. Der Umbau des SBB-Teils des Bahnhofs Bern ist im Rahmen des Projekts Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) erst nach dem Umbau des RBS-Teils geplant.
Bezüglich der steilen Rampen vor den Toiletten und zu den Perrons sagt Ginsig: «Das entspricht nicht dem Optimum. Hier gibt es ein Verbesserungspotenzial, etwa in Form eines Treppenliftes oder eines Rampenliftes. Wegen der besseren Verfügbarkeit wird aber fast immer eine Rampe den Liften vorgezogen.» Allerdings sind gemäss den Vorschriften für behindertengerechtes Bauen Steigungen von bis zu 12 Prozent zulässig. Die SBB verletzen hier also keinerlei Normen.
Bauen nach Norm
Auch bei den Liften, die nicht alle mit Rollstühlen mit Zuggerät benutzt werden können, halten sich die SBB an die gesetzlichen Vorgaben, wie Ginsig betont. «Diejenigen Rollstühle, die den ISO-Normen entsprechen, haben in allen Liften Platz.»
Gemäss Bundesamt für Verkehr seien Rollstühle von über 125 Zentimetern Gesamtlänge in den öffentlichen Verkehrsmitteln nur zugelassen, sofern in den ÖV-Fahrzeugen genügend Platz vorhanden sei, argumentieren die SBB.
SBB helfen Rollstuhlfahrern
Autonomie ist für Menschen mit Behinderungen zwar nicht gewährleistet, trotzdem lassen die SBB am Bahnhof Bern Kunden im Rollstuhl nicht im Regen stehen, wie Christian Ginsig betont. «Jeder Kunde im Rollstuhl kann heute schon von und nach Bern in jedem beliebigen Fernverkehrszug rund um die Uhr reisen.» Dazu ist allerdings jeweils eine Voranmeldung mindestens eine Stunde vor der Reise notwendig.
Die SBB sind also mit der Umsetzung des BehiG mitten in einer Herkules-Aufgabe. Die Behindertengerechtigkeit spiele bei der Planung und im Beschaffungswesen eine zentrale Rolle, versichert Ginsig.
rah
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